Die Beschwerdeführerin brachte am 3. Jänner 2003 beim Bezirksgericht Fünfhaus (in der Folge: BG) im Wege des ZP Form 58a eine Schadenersatzklage ein. Mit Beschluss des BG vom 8. Jänner 2003 wurde die Klage zur Verbesserung binnen drei Wochen mit der Begründung: zurückgestellt, sie sei in der eingebrachten Form einer geschäftsordnungsgemäßen Behandlung nicht zugänglich. Am 23. Jänner 2003 brachte die Beschwerdeführerin einen Schriftsatz zur Verbesserung der Klage ein, der auch einen "An... mehr lesen...
Index: 14/02 Gerichtsorganisation27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §30;GGG 1984 §9;GOG §91; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/16/0153 E 21. Jänner 1998 RS 2 Stammrechtssatz Die Entscheidung über den Verfahrenshilfeantrag stellt keine (abzuwartende) Voraussetzung für die Entscheidung der Vorschreibung der Gerichtsgebühren dar. Vielmehr ist es der Partei in einem Falle, in dem das Ger... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer brachte mit Schriftsatz vom 23. März 1993 beim Handelsgericht Wien Klage gegen Helene J wegen Leistung und Rechnungslegung (Gesamtstreitwert S 866.000,--) ein. Gleichzeitig wurde Verfahrenshilfe beantragt. Mit Beschlüssen des Handelsgerichtes Wien vom 22. April 1993 wurde der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wegen Aussichtslosigkeit der Prozeßführung abgewiesen und die Klage wegen Unzuständigkeit des Handelsgerichtes Wien zurückgewiesen. Dem Rekurs des B... mehr lesen...
Index: 14/02 Gerichtsorganisation27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §30;GGG 1984 §9;GOG §91;
Rechtssatz: Die Entscheidung über den Verfahrenshilfeantrag stellt keine (abzuwartende) Voraussetzung für die Entscheidung der Vorschreibung der Gerichtsgebühren dar. Vielmehr ist es der Partei in einem Falle, in dem das Gericht mit seiner Entscheidung hinsichtlich der Verfahrenshilfe säumig is... mehr lesen...
Der beschwerdeführende Kreditverein behauptete gleichzeitig mit einem Rekurs, mit dem der Auftrag des Exekutionsgerichtes an den Rechnungsführer, den Betrag von S 26.600,-- an den Gerichtsabgeordneten auszuzahlen, bekämpft wurde, auch einen am 1. Juni 1993 beim Bezirksgericht Wiener Neustadt eingelangten Rückerstattungsantrag nach § 8 Abs. 2 des Vollzugs- und Wegegebührengesetzes (VWG) über einen Betrag von S 25.420,-- eingebracht zu haben. Dieser Rückerstattungsantrag blieb bei Geric... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof14/02 Gerichtsorganisation27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;BAO §311;GOG §73 Abs2 idF 1955/282;GOG §73 Abs3 idF 1994/507;GOG §74;GOG §78;GOG §91;Vollzugs- und WegegebührenG 1975 §12 Abs2;Vollzugs- und WegegebührenG 1975 §8 Abs2;VwGG §27;
Rechtssatz: In Justizverwaltungssachen... mehr lesen...