1 Mit Bescheid der belangten Behörde vom 31. Juli 2020 wurde der Antrag des Revisionswerbers vom 10. Juni 2020 auf Zuerkennung der Wohnkostenbeihilfe nach dem Heeresgebührengesetz 2001 (HGG 2001) gemäß § 56 AVG iVm. § 31 Abs. 1 und 2 HGG 2001 abgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde aus, der Einberufungsbefehl sei dem Revisionswerber am 27. Mai 2020 zugestellt worden. Seit 3. Juli 2020 (Mietbeginn 1. Juli 2020) sei er an der verfahrensgegenständlichen Wohnadresse geme... mehr lesen...
Index: 43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 2001 §31 Abs1 Z2 HGG 2001 § 31 heute HGG 2001 § 31 gültig von 01.07.2023 bis 31.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2022 HGG 2001 § 31 gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 207/2022 ... mehr lesen...
Index: 43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 2001 §31 Abs1 Z2 HGG 2001 § 31 heute HGG 2001 § 31 gültig von 01.07.2023 bis 31.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2022 HGG 2001 § 31 gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 207/2022 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 2001 §31 Abs1 Z2 VwGG §42 Abs2 Z1 HGG 2001 § 31 heute HGG 2001 § 31 gültig von 01.07.2023 bis 31.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2022 HGG 2001 § 31 gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Zuerkennung der Wohnkostenbeihilfe nach dem Heeresgebührengesetz 2001 (HGG 2001) abgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde zusammengefasst aus, für die Zuerkennung der Wohnkostenbeihilfe mangle es dem Beschwerdeführer am Vorliegen der "eigenen Wohnung" im Sinne des § 31 Abs. 2 HGG 2001. Er sei Untermieter in der (Miet-)Wohnung seines Bruders, mit dem er im gemeinsamen Haushal... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 22. Oktober 2002 wurde - soweit dieser Bescheid beim Verwaltungsgerichtshof angefochten ist - der Antrag des Beschwerdeführers auf Zuerkennung der Wohnkostenbeihilfe für die Wohnung in 1100 Wien, F.-Gasse 109, gemäß § 34 Abs. 1 Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) iVm § 32 Abs. 1 Heeresgebührengesetz 2001 (HGG 2001) abgewiesen. Begründend stellte die belangte Behörde fest, der Beschwerdeführer sei mit Bes... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 22. Oktober 2002 wurde - soweit dieser Bescheid beim Verwaltungsgerichtshof angefochten ist - der Antrag des Beschwerdeführers auf Zuerkennung der Wohnkostenbeihilfe für die Wohnung in 1100 Wien, F.-Gasse 109, gemäß § 34 Abs. 1 Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) iVm § 32 Abs. 1 Heeresgebührengesetz 2001 (HGG 2001) abgewiesen. Begründend stellte die belangte Behörde fest, der Beschwerdeführer sei mit Bes... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof43/02 Leistungsrecht44 Zivildienst
Norm: HGG 2001 §31 Abs1 Z3 idF 2002/I/114;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;ZDG 1986 §34 Abs1 idF 2002/I/114;
Rechtssatz: Die Gesetzesmaterialien (357 Blg.NR XXI.GP) zum HGG 2001 führen zu § 31 Abs. 1 Z. 3 aus, dass nach dem Willen des Gesetzgebers zur Vermeidung von Härtefällen im Fall des Wohnungswechsels nach Antritt des... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof43/02 Leistungsrecht44 Zivildienst
Norm: HGG 2001 §31 Abs1 Z3 idF 2002/I/114;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;ZDG 1986 §34 Abs1 idF 2002/I/114;
Rechtssatz: Die Gesetzesmaterialien (357 Blg.NR XXI.GP) zum HGG 2001 führen zu § 31 Abs. 1 Z. 3 aus, dass nach dem Willen des Gesetzgebers zur Vermeidung von Härtefällen im Fall des Wohnungswechsels nach Antritt des... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 20. März 2002 auf Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für die erforderliche Beibehaltung einer näher bezeichneten Wohnung in Wien gemäß § 31 Abs. 1 Heeresgebührengesetz 2001 (HGG 2001) abgewiesen und ausgesprochen, dass kein Härteausgleich gewährt werde. Zur Begründung: führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, der Beschwerdeführer habe am 2. April 2002 den Grundwehrdienst an... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 20. März 2002 auf Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für die erforderliche Beibehaltung einer näher bezeichneten Wohnung in Wien gemäß § 31 Abs. 1 Heeresgebührengesetz 2001 (HGG 2001) abgewiesen und ausgesprochen, dass kein Härteausgleich gewährt werde. Zur Begründung: führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, der Beschwerdeführer habe am 2. April 2002 den Grundwehrdienst an... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 2001 §31 Abs1 Z2;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Informative Gespräche oder ein unverbindliches, nicht konkretisiertes In-Aussicht-Stellen eines späteren Vertragsabschlusses ohne Bindung wenigstens eines Verhandlungspartners stellen mangels jeglicher Rechtswirkungen keine Einleitung des Erwerbes einer bestimmten Wohnung dar. Die einem Wohnungsinteress... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 2001 §31 Abs1 Z2;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Informative Gespräche oder ein unverbindliches, nicht konkretisiertes In-Aussicht-Stellen eines späteren Vertragsabschlusses ohne Bindung wenigstens eines Verhandlungspartners stellen mangels jeglicher Rechtswirkungen keine Einleitung des Erwerbes einer bestimmten Wohnung dar. Die einem Wohnungsinteress... mehr lesen...