Entscheidungen zu § 29 Abs. 3 HGG 2001

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-7 von 7

TE Vwgh Erkenntnis 1990/11/9 89/11/0203

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 12. Juni 1989 wurde dem Beschwerdeführer für die Dauer des ab 3. April 1989 geleisteten Grundwehrdienstes gemäß § 30 Abs. 3 Heeresgebührengesetz 1985 (HGG) Wohnkostenbeihilfe in der Höhe von S 1.853,77 monatlich zuerkannt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Gemäß § 30 Abs. 3 HGG gebührt Wehrpflichtigen, die einen im § 25 Z.... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.11.1990

RS Vwgh 1990/11/9 89/11/0203

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag43/02 Leistungsrecht
Norm: EStG 1988 §2 Abs2;HGG 1985 §26 Abs1;HGG 1985 §29 Abs3;HGG 1985 §30 Abs4;
Rechtssatz: Um beurteilen zu können, ob einem Wehrpflichtigen während des Präsenzdienstes ein Einkommen verbleibt, ist es notwendig, konkrete Feststellungen über sämtliche während des Präsenzdienstes ihm zukommenden Einkünfte zu treffen, weil erst dann im Sinne des § 2 Ab... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.11.1990

RS Vwgh 1990/11/9 89/11/0203

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag43/02 Leistungsrecht
Norm: EStG 1988 §2 Abs2;HGG 1985 §29 Abs3;HGG 1985 §30 Abs4;
Rechtssatz: Auf Grund der Tatsache, daß das HGG mehrfach an Begriffe des Einkommensteuerrechtes anknüpft, erscheint es sachgerecht, den Begriff "verbleibendes Einkommen" in § 30 Abs 4 HGG unter Heranziehung der entsprechenden abgabenrechtlichen Bestimmungen zu interpretieren (Hinweis E 6.1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.11.1990

RS Vwgh 1989/5/9 89/11/0040

Index: 43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 1985 §29 Abs3;HGG 1985 §29 Abs5;
Rechtssatz: Nach § 29 Abs 3 iVm Abs 5 HGG geht es um die Ermittlung des Nettoeinkommens, sodass jedenfalls die in zugeflossenen Beträgen enthaltene Umsatzsteuer in Abzug zu bringen ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989110040.X01 Im RIS seit 27.06.2007 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.05.1989

RS Vwgh 1988/12/6 88/11/0014

Index: 43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 1985 §29 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0268 E 19. April 1988 RS 1 Stammrechtssatz Von einem verbleibenden Einkommen iSd § 29 Abs 3 HGG kann nur gesprochen werden, wenn dem Wehrpflichtigen während des Präsenzdienstes Einnahmen aus aufrechten Einkommensquellen zukommen. Ein Einkommen in diesem Sinne liegt demnach nicht vor, so weit der Wehrpflichtige während des P... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.12.1988

RS Vwgh 1988/4/19 87/11/0268

Index: 43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 1985 §25;HGG 1985 §29 Abs3;HGG 1985 §30 Abs3;
Rechtssatz: Mit dem Familienunterhalt soll - wie mit der Wohnbeihilfe - der Vermögensnachteil (teilweise) ausgeglichen werden, der dadurch verursacht wird, dass der Wehrpflichtige wegen der Leistung des Präsenzdienstes keiner Tätigkeit nachgehen kann, mit der er den Unterhalt seiner Familie bestreiten könnte (Hiwneis auf E 27.10.19... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.04.1988

RS Vwgh 1988/4/19 87/11/0268

Index: 43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 1985 §29 Abs3;
Rechtssatz: Von einem verbleibenden Einkommen iSd § 29 Abs 3 HGG kann nur gesprochen werden, wenn dem Wehrpflichtigen während des Präsenzdienstes Einnahmen aus aufrechten Einkommensquellen zukommen. Ein Einkommen in diesem Sinne liegt demnach nicht vor, so weit der Wehrpflichtige während des Präsenzdienstes Entgeltzahlungen für vor Antritt des Präsenzdienstes er... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.04.1988

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