Begründung: Entscheidungsgegenstand ist die Überprüfung der Abrechnung des Jahres 2003 iSd §§ 20 Abs 3, 34 Abs 3, 52 Abs 1 Z 6 WEG 2002. Rechtliche Beurteilung Gegen den bestätigenden Sachbeschluss des Rekursgerichts macht der Antragsteller in seinem außerordentlichen Revisionsrekurs keine erhebliche Rechtsfrage geltend: 1. Saldendifferenz: 1.1. Der Antragsteller verweist darauf, der Stand des Kontos der Eigentümergemeinschaft stimme mit dem Saldo der Ja... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies die Anträge der Antragstellerin (Wohnungseigentümerin), 1. die Antragsgegnerin (Hausverwalterin) zu verpflichten, eine ordentliche Abrechnung für das Jahr 1995 zu legen und der Antragstellerin in geeigneter Weise Einsicht in die Belege zu gewähren, sowie 2. die Antragsgegnerin als Verwalterin der Liegenschaft abzuberufen und ihr die Abrechnung der Rücklage und Herausgabe der Überschüsse aufzutragen, ab. Es führte im Rahmen seiner Sachverhaltsfest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Rechtsvorgängerin der beklagten Partei brachte gegen die hier klagende Partei am 20.Juli 1992 und 19.Jänner 1994 Mietzinsklagen ein. Diese Klagen bezogen sich nach dem Prozeßvorbringen auf rückständigen Mietzins samt Betriebskosten für Geschäftslokale in der Bessarabierstraße und Schmiedkreuzstraße, deren Mieterin die hier klagende Partei war. Letztere war infolge eines vereinbarten Kündigungsverzichts noch bis 1998 an den Mietvertrag über das Geschäftsl... mehr lesen...
Norm: UStG 1994 §10UStG 1994 §17
Rechtssatz: Jedenfalls soweit der Hauptgegenstand der Leistung durch eine Novation (hier: Vergleich) keine Änderung erfährt, unterliegt die novierte Leistung demselben Steuersatz wie jene aufgrund der ursprünglichen Obligation. Entscheidungstexte 1 Ob 131/97i Entscheidungstext OGH 24.06.1997 1 Ob 131/97i ... mehr lesen...
Norm: UStG 1994 §10
Rechtssatz: Jeder steuerpflichtige Umsatz ist, soweit er nicht aufgrund einer Sondervorschrift einer speziellen Tarifbestimmung unterliegt, mit dem allgemeinen Satz - 20 Prozent - zu versteuern. Entscheidungstexte 1 Ob 131/97i Entscheidungstext OGH 24.06.1997 1 Ob 131/97i Schlagworte 20 % European... mehr lesen...
Norm: UStG 1994 §10
Rechtssatz: Nur gleichrangige Leistungen, die nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt eine Einheit bilden, sind steuerrechtlich als eine Leistung anzusehen. Eine derartige Beurteilung setzt ein Ineinandergreifen der Leistungen, das die Einzelleistungen als Teil einer Gesamtleistung erscheinen läßt, die gegenüber den Einzelleistungen nach der Verkehrsauffassung eine andere Qualität besitzt, voraus. Entscheidung... mehr lesen...
Norm: UStG 1994 §10
Rechtssatz: Dem Umsatzsteuerrecht ist ein "Mischsteuersatz" als steuerliche Belastung einer Mehrzahl von Leistungen, die unterschiedlichen Steuersätzen unterliegen, jedoch für ein Pauschalentgelt als Gegenleistung erbracht wurden, fremd. Ein Rechnungsgesamtbetrag bedarf somit insbesondere dann der Aufgliederung entsprechend den Anspruchsgrundlagen, wenn die der Rechnung zugrundeliegenden Leistungen verschieden hohen Umsatzst... mehr lesen...
Norm: UStG 1994 §10
Rechtssatz: Die Steuersätze sind auf die einzelnen Umsätze, dagegen nicht auf den Gesamtumsatz des Unternehmers zu beziehen. Steuerobjekt sind immer die einzelnen Leistungen. Es wird auch nicht die Gesamtheit der Leistungen des Unternehmers an einen bestimmten Abnehmer besteuert. Das gilt selbst dann, wenn eine Mehrzahl an Leistungen auf einem Vertrag beruht. Daher sind mehrere selbständige Leistungen aufgrund eines wirtscha... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller hat mit dem Kaufvertrag vom 21. Oktober 1983 die mit Wohnungseigentum an der Wohnung 7 verbundenen 139/962 und die mit Wohnungseigentum an der Garage 11 verbundenen 12/962 Anteile an der Liegenschaft EZ 794 KG Pötzleinsdorf mit dem Haus Eckpergasse 39-41 in 1180 Wien erworben. Sein Wohnungseigentum ist seit 1983 einverleibt. Am 9. August 1984 beantragte er, dem Gegner als Verwalter der Liegenschaft die Legung der Rechnung über das vorausgegangene Kal... mehr lesen...
Norm: UStG 1972 allgUStG 1972 §10UStG 1994 allg §1UStG 1994 allg §2UStG 1994 allg §10UStG 1994 allg §12WEG 1975 §23
Rechtssatz: Steuerrechtlich tritt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als eigenes Unternehmen zwischen die einzelnen Miteigentümer und Wohnungseigentümer und die Dritten, die Lieferungen und Leistungen an die Gemeinschaft ausführen. Gegenstand des Vorsteuerabzuges ist dann der Leistungsaustausch zwischen der Gemeinschaft der W... mehr lesen...
Norm: UStG §10
Rechtssatz: Zur Überwälzbarkeit der Umsatzsteuer eines Anwaltshonorars. Entscheidungstexte 7 Ob 327/56 Entscheidungstext OGH 27.06.1956 7 Ob 327/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0075883 Dokumentnummer JJR_19560627_OGH0002_0070OB00327_5600000_002 mehr lesen...