Norm
UStG 1994 §10Rechtssatz
Dem Umsatzsteuerrecht ist ein "Mischsteuersatz" als steuerliche Belastung einer Mehrzahl von Leistungen, die unterschiedlichen Steuersätzen unterliegen, jedoch für ein Pauschalentgelt als Gegenleistung erbracht wurden, fremd. Ein Rechnungsgesamtbetrag bedarf somit insbesondere dann der Aufgliederung entsprechend den Anspruchsgrundlagen, wenn die der Rechnung zugrundeliegenden Leistungen verschieden hohen Umsatzsteuersätzen unterliegen beziehungsweise einzelne dieser Leistungen umsatzsteuerfrei wären.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108090Dokumentnummer
JJR_19970624_OGH0002_0010OB00131_97I0000_005