Begründung: I. Verfahrensgang: 1. In dem im Entscheidungskopf ersichtlichen offenen Vergabeverfahren wurde eine Zuschlagsentscheidung versandt, nach welcher der XXXX (= MB) der Zuschlag erteilt werden soll. 2. Die Antragstellerin (= ASt) brachte gegen diese Entscheidung einen Nachprüfungsantrag ein und stellte das im
Spruch: zitierte Sicherungsbegehren. Zur
Begründung: des Sicherungsantrags führte die ASt insb auch wie folgt aus: Der Antragstellerin droht Schaden in Form der bislang... mehr lesen...