Rechtssatznummer
4Entscheidungsdatum
25.07.2020Norm
BVergG 2018 §78Rechtssatz
Ein Kontoauszug ist schon begrifflich keine „Kontobestätigung“ des Sozialversicherungsträgers, weil er in Bezug auf die Beitragszahlungen zur Sozialversicherung keine Erklärung des Sozialversicherungsträgers enthält. Würde man den Kontoauszug betreffend die Sozialversicherungsbeiträge einem vom Unternehmer festgelegten Beitragszeitraum einer „letztgültigen Kontobestätigung“ als gleichwertig empfinden, hätte der Unternehmer die Möglichkeit, einen Beitragszeitraum auszuwählen, der keinen Rückstand aufweist.
Schlagworte
Vergabe; Nachprüfung; Dienstleistungsauftrag; Nichtigerklärung; Ausscheidensentscheidung; Ausscheidungsgrund; Eignungsnachweis;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.VG.6.001.2020Zuletzt aktualisiert am
18.08.2020