RS Lvwg 2020/7/25 LVwG-VG-6/001-2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.07.2020
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Rechtssatznummer

4

Entscheidungsdatum

25.07.2020

Norm

BVergG 2018 §78
BVergG 2018 §79
BVergG 2018 §141
LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §16

Rechtssatz

Ein Kontoauszug ist schon begrifflich keine „Kontobestätigung“ des Sozialversicherungsträgers, weil er in Bezug auf die Beitragszahlungen zur Sozialversicherung keine Erklärung des Sozialversicherungsträgers enthält. Würde man den Kontoauszug betreffend die Sozialversicherungsbeiträge einem vom Unternehmer festgelegten Beitragszeitraum einer „letztgültigen Kontobestätigung“ als gleichwertig empfinden, hätte der Unternehmer die Möglichkeit, einen Beitragszeitraum auszuwählen, der keinen Rückstand aufweist.

Schlagworte

Vergabe; Nachprüfung; Dienstleistungsauftrag; Nichtigerklärung; Ausscheidensentscheidung; Ausscheidungsgrund; Eignungsnachweis;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.VG.6.001.2020

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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