Begründung: Zwei Teilflächen der Liegenschaften der Antragsteller wurden nach dem Bundesstraßengesetz rechtskräftig enteignet. Die Antragsteller begehren die gerichtliche Festsetzung der Enteignungsentschädigung mit S 2,118.249,20 incl. 8 % Umsatzsteuer mit 4 % Zinsen ab dem Enteignungsstichtag (ON 118, AS 200). Bei der Tagsatzung am 18. September 1987 (ON 120) wurde das Gutachten des Dipl.Ing. Dr. Sepp S*** (ON 71 und ON 100) mit den Parteien erörtert. Das Erstgericht trug den An... mehr lesen...
Begründung: Der Bürgermeister der G*** Z*** sprach mit Bescheid vom 4. Juni 1981, Zl. 612-1/1-1981, aus, daß für die Ausführung des bewilligten Straßenbauprojekts "Zirl-Fragensteinweg" gemäß § 54 Abs1 Tiroler Straßengesetz idF LGBl. 1970/10 und gemäß § 18 der Tiroler Bauordnung idF LGBl. 1978/43 im Bescheid näher bestimmte Teilflächen aus dem Gutsbestand der im Eigentum der Dorothea S*** stehenden Grundstücke 216/4, 215/3 und 216/2, sämtliche der EZ 1319 II KG Zirl, lastenfrei ent... mehr lesen...
Norm: EisbEG §34 Abs2EisbEG §36
Rechtssatz: Die einen Exekutionstitel darstellende Feststellung der Entschädigung wird durch den Verteilungsbeschluß weder erweitert noch abgeändert. Es bildet auch keine (weiteren) Exekutionstitel, auf Grund dessen der einem Gläubiger zugewiesene Betrag im Wege der Exekution hereingebracht werden könnte. Entscheidungstexte 1 Ob 575/88 Entscheidungstex... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung vom 27.11.1980 wurden für den Ausbau der Bundesstraße 96 im Baulos 'Laßnitz-Murau' Teilflächen von im Eigentum der Antragstellerin stehenden Grundstücken enteignet. Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens ist nur mehr die Entschädigung für das Grundstück 521, EZ 200 KG St. Egidi, und zwar a) für die enteignete Teilfläche im Ausmaß von 3.180 m 2 und b) für eine verbleibende Restfläche zwischen alter und neuer B... mehr lesen...
Die Antragsgegnerin ist Eigentümerin mehrerer Liegenschaften im Gemeindegebiet von B. Sie betreibt dort eine einjährige Haushaltungsschule, eine dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Frauenberufe und eine höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Frauenberufe samt Internat. Mit Bescheid des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung vom 6. 7. 1970, GZ BauR 31/24- 1970, wurden im Zuge der Errichtung der Salzkammergutbundesstraße nachstehende Grundstücke der Antragsgegnerin in der... mehr lesen...
Norm: EisbEG §23 Abs1EisbEG §36
Rechtssatz: Daß der Entschädigungsbetrag nur festgestellt wird, verletzt nicht die Rechte des Entschädigungsberechtigten; auch der Feststellungsbeschluß allein ist gemäß § 36 EisbEG Exekutionstitel. Entscheidungstexte 1 Ob 505/82 Entscheidungstext OGH 22.09.1982 1 Ob 505/82 Veröff: SZ 55/133 2 Ob 6... mehr lesen...
Norm: EisbEG §22EisbEG §33EisbEG §36
Rechtssatz: Es genügt, wenn das Gericht die Entschädigung je Quadratmeter der enteigneten Fläche feststellt. Diese Festsetzung bildet im Zusammenhang mit dem Enteignungsbescheid einen tauglichen Exekutionstitel. Hinsichtlich der Verzugszinsen ist ein dem § 33 EisbEG entsprechender Beisatz in den
Spruch: aufzunehmen (Spr 185 alt). Entscheidungstexte 5 Ob 1... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2gBStG 1971 §20 Abs5EisbEG §24EisbEG §36
Rechtssatz: Die Aufnahme eines Ausspruches über die Verpflichtung zur Leistung und die Bestimmung einer vierzehn tägigen Leistungsfrist im Beschlusse auf Festsetzung der Entschädigung steht mit dem Gesetze nicht in Widerspruch (vgl § 36 EisbEG, dessen Bestimmungen im Enteignungsverfahren nach dem Bundesstraßengesetz sinngemäß anzuwenden sind). Entscheidungstexte ... mehr lesen...