Zum Zwecke des Umbaues des Kreuzungsbereiches der Rubensstraße mit der Wegparzelle Nr. 2440/26 stellte die mitbeteiligte Stadtgemeinde mit Schreiben vom 27. Dezember 1994 unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen an die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land den Antrag, das Enteignungsverfahren entsprechend den Bestimmungen des Oberösterreichischen Straßengesetzes 1991 einzuleiten. Nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, in der sich die Beschwerdeführerin gegen eine ihr Grundstück... mehr lesen...
Index: L85004 Straßen Oberösterreich20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht
Norm: EisbEG 1954 §17 Abs1 idF 1975/137;LStG OÖ 1991 §36 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997050181.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Die mitbeteiligte Stadtgemeinde beabsichtigt aus verkehrstechnischen Gründen den Umbau des Kreuzungsbereiches der R-Straße mit der Wegparzelle Nr. nn/26. Nach einem Schriftverkehr mit der Beschwerdeführerin betreffend den Verkauf des dafür benötigten Grundes stellte die mitbeteiligte Stadtgemeinde mit Schreiben vom 27. Dezember 1994 unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen an die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land, den Antrag, das Enteignungsverfahren entsprechend den Bestimmungen de... mehr lesen...
Index: L85004 Straßen Oberösterreich20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;EisbEG 1954 §17 Abs1;LStG OÖ 1991 §36 Abs2;
Rechtssatz: Der Umfang der Enteignung muß sich aus dem
Spruch: des Enteignungsbescheides klar entnehmen lassen. Handelt es sich nur um Grundstücksteile, dann muß dies durch den Bezug auf einen angeschlossenen oder zumindest dem Enteignungsverfahren zugr... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Landesstraßenverwaltung beantragte am 7. Jänner 1993 bei der belangten Behörde die Einleitung des Bau-, Grundeinlösungs- bzw. Enteignungsverfahrens für den Ausbau der Landesstraße Nr. 17, Baulos: "Ortsdurchfahrt S", km 9,4 bis km 10,3, unter Vorlage der entsprechenden technischen Unterlagen. In der daraufhin von der belangten Behörde ergangenen Ladung zur Verhandlung vom 25. März 1993 wurden die für die Verwirklichung des Straßenbauvorhabens angeforderten Grundfläche... mehr lesen...
Index: L85002 Straßen Kärnten10/10 Grundrechte20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;EisbEG 1954 §17 Abs1;LStG Krnt 1991 §38 Abs2;StGG Art5;
Rechtssatz: Es entspricht dem § 17 Abs 1 EisbEG 1954, wenn im Enteignungsbescheid die enteignete Fläche vorbehaltlich einer (späteren) genaueren Vermessung in der Natur bezeichnet wird. Die ausdrückliche Aufnahme eines Hinweises a... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 31. März 1993 wurde für die Ausführung des Projektes zur Errichtung einer Linksabbiegespur (dritter Fahrstreifen) im Bereich Straßenkilometer 29,935 bis Straßenkilometer 30,260 der B n, Z-Straße, die Enteignung der im Grundeinlösungsplan dargestellten, unter Spruchpunkt II angeführten Grundflächen zugunsten des öffentlichen Gutes, "Republik Österreich", Bundesstraßenverwaltung, ausgesprochen. Von dieser Enteignung waren u.a. die im Eige... mehr lesen...
Index: 20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht40/01 Verwaltungsverfahren96/01 Bundesstraßengesetz
Norm: AVG §59 Abs1;BStG 1971 §17;BStG 1971 §19;BStG 1971 §20 Abs1;EisbEG 1954 §17 Abs1;
Rechtssatz: Aus dem
Spruch: eines Enteignungsbescheides muß eindeutig hervorgehen, welche Grundflächen konkret in Anspruch genommen wurden (Hinweis E 9.5.1979, 2087/78, VwSlg 9835 A/1979, E 29.11.1984, 82/06/0014, und E 21.3.1985, 8... mehr lesen...
Mit "Enteignungs-Erkenntnis Nr. I" der Landeshauptmannschaft Oberdonau vom 21. Juni 1939, Zl. E/II-Zl.1240/5-1939, wurden u. a. mehrere im grundbücherlichen Eigentum des "Landes Oberösterreich" bzw. des "Erzherzogtums Österreich ob der Enns" stehende Grundstücke zugunsten des "Deutschen Reichsschatzes (Deutsche Reichsbahn)" enteignet, da sie "zum Baue des neuen Personenbahnhofes in Linz" notwendig seien. Mit Schriftsatz vom 9. April 1981 beantragte die beschwerdeführende Partei beim L... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/10 Grundrechte20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht
Norm: EisbEG 1954 §17 Abs1;EisbEG 1954 §37;StGG Art5;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):90/03/0004 E 30. Juni 1992 90/03/0005 E 30. Juni 1992 90/03/0008 E 30. Juni 1992 90/03/0007 E 30. Juni 1992 90/03/0006 E 30. Juni 1992
Rechtssatz: Der in einem Enteignungsbescheid ausgesprochene öffentl... mehr lesen...
Index: 20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht
Norm: EisbEG 1954 §17 Abs1;
Rechtssatz: Zum Umfang der Duldung des Betriebes der U-Bahn gehören alle jene Tätigkeiten, die mit der Abwicklung des öffentlichen Verkehrs einer U-Bahn in einer Tunnelröhre verbunden sind. Es ist nicht zu erkennen, dass diese Umschreibung der Dienstbarkeiten eine Überprüfung dahin, ob von ihr schonend Gebrauch gemacht wird, nicht zuließe. ... mehr lesen...
Index: 20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;EisbEG 1954 §17 Abs1;
Rechtssatz: Wird jener Teil der Liegenschaft, der von der Duldungsverpflichtung umfasst wird, durch die Bezeichnung der Grundbuchseinlage sowie durch den Verweis auf die Einzeichnungen im Servitutsplan bestimmt, so ist er sowohl hinsichtlich der Lage als auch des betroffenen Ausmaßes in Quadratmetern g... mehr lesen...