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20/13 Sonstiges allgemeines PrivatrechtNorm
EisbEG 1954 §17 Abs1;Rechtssatz
Zum Umfang der Duldung des Betriebes der U-Bahn gehören alle jene Tätigkeiten, die mit der Abwicklung des öffentlichen Verkehrs einer U-Bahn in einer Tunnelröhre verbunden sind. Es ist nicht zu erkennen, dass diese Umschreibung der Dienstbarkeiten eine Überprüfung dahin, ob von ihr schonend Gebrauch gemacht wird, nicht zuließe.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987030009.X05Im RIS seit
22.11.2005