Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a leg.cit. eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 leg.cit. von mindestens einem der hierzu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch: so... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013 in der geltenden Fassung (in Folge: VwGVG), kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG von mind... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013 in der geltenden Fassung (in Folge: VwGVG), kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG von mind... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer war bis 09.11.2017 Soldat des Österreichischen Bundesheeres und absolvierte dort seinen Grundwehrdienst als Rekrut in der Wach-, Sicherungs- und Ausbildungskompanie des Überwachungsgeschwaders in Zeltweg. 2. Mit beschwerdegegenständlichem Disziplinarerkenntnis vom 15.11.2017 wurde der Beschwerdeführer vom Geschwaderkommandanten als Disziplinarkommandant (Disziplinarvorgesetzter) der Begehung konkreter ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer war bis 09.11.2017 Soldat des Österreichischen Bundesheeres und absolvierte dort seinen Grundwehrdienst als Rekrut in der Wach-, Sicherungs- und Ausbildungskompanie des Überwachungsgeschwaders in Zeltweg. 2. Mit beschwerdegegenständlichem schriftlichen Disziplinarerkenntnis des Kommandanten des Überwachungsgeschwaders als Disziplinarkommandant (Disziplinarvorgesetzter) vom 15.11.2017, GZ S91551/2-ÜbwGs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgegenstand: Gegenstand des Verfahrens ist, ob die mit dem im
Spruch: bezeichneten Bescheid verfügte amtswegige Aufhebung einer gegen XXXX (in Folge auch: Beschwerdeführer), eines ehemaligen Grundwehrdieners beim Militärkommando Wien, erlassenen Disziplinarverfügung des damaligen Einheitskommandanten des Beschwerdeführers rechtmäßig ist oder nicht. Mit der gegenständlichen Disziplinarverfügung war gegen den Beschwerdeführer eine Geldbuße von € 45 ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013 in der Fassung BGBl. I Nr. 57/2018 (in Folge: VwGVG), kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG von mindest... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Offizier beim österreichischen Bundesheer (ÖBH). 2. Mit Disziplinarerkenntnis vom 28.02.2018 des Kommandanten des JgB XXXX wurde er mit der Disziplinarstrafe "Verweis" bestraft, weil er eine Pflichtverletzung gem. § 7 Abs 1 ADV iVm § 2 Heeresdisziplinargesetz 2002 (HDG) begangen habe. Welche geht weder aus dem beigelegten Führungsblatt hervor noch ... mehr lesen...