1 Die Bezirkshauptmannschaft Baden, die belangte Behörde des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht und nunmehrige Revisionswerberin (iF auch: BH), wies mit Bescheid vom 5. Mai 2021 den Antrag des Mitbeteiligten auf Ausstellung eines Waffenpasses gemäß §§ 10, 21 Abs. 2 und 22 Abs. 2 WaffG iVm § 6 der 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung ab. 2 In der Begründung: dieses Bescheids legte die BH zunächst die vom Mitbeteiligten geltend gemachten
Gründe: für seinen Antrag dar: ... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht41/04 Sprengmittel Waffen Munition43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: ADV §32SPG RichtlinienV 1993 §1 Abs3WaffG 1996 §21 Abs2WaffG 1996 §22 Abs2
Rechtssatz: § 32 ADV verpflichtet den Soldaten im Fall einer Alarmierung zum sofortigen Einrücken zur Truppe bzw. zur Meldung bei der nächsten militärischen Dienststelle; diese Bestimmung verpflichtet den Soldaten - anders als gegebenenfalls § 1 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: ADV;AVG §62 Abs4 idF 1982/199;
Rechtssatz: Hat sich die Behörde bei ihrer Berichtigung nicht auf den durch die Novelle, BGBl 1982/199, ergänzend in § 62 Abs 4 AVG aufgenommenen Tatbestand einer offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb bei der automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhenden Unrichtigkeit berufen, ist auf... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - AVG32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein98/01 Wohnbauförderung
Norm: ADVAVG §18 Abs4 idF 1982/199AVG §56BAO §86 Abs3 idF 1972/163 implizitBAO §96 idF 1972/163 implizitWFG 1968 §15 implizit
Rechtssatz: Die Rechtmäßigkeit eines Bescheides kann nicht an den Möglichkeiten eines vorhandenen EDV-Programmes gemessen werden; dieses i... mehr lesen...
Auf Grund des am 28. August 1981 bei der belangten Behörde eingelangten ersten Antrages des Beschwerdeführers wurde mit Bescheid vom 27. Oktober 1981 ab 1. September 1981 eine Wohnbeihilfe von monatlich S 442,für die Dauer von zwölf Monaten bewilligt. In diesem Bescheid wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, daß der Antrag um Weitergewährung der Wohnbeihilfe vor Auslaufen dieses Bescheides einzubringen sei. Dieser Bescheid wurde vom Beschwerdeführer nach der Aktenlage nicht angefochte... mehr lesen...