Der Beschwerdeführer ist Lehrer an einer berufsbildenden höheren Schule und teilweise vom Dienst freigestellter Personalvertreter. In der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2000 beantragte der Beschwerdeführer den Abzug von Werbungskosten, die der Arbeitgeber nicht berücksichtigen konnte, in Höhe von 4.249,68 EUR (58.476,90 S). Mit Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2000 vom 5. Dezember 2001 wurden Werbungskosten von 516,20 EUR (7.103,00 S) anerkannt... mehr lesen...
Der am 11. Juni 1945 geborene Beschwerdeführer stand bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des 30. November 2004 gemäß § 207n Abs. 1 iVm § 236c Abs. 2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 als Lehrer in der Verwendungsgruppe L1 in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Zuletzt war er mit 1. Jänner 2002 in die Gehaltsstufe 18 seiner Verwendungsgruppe vorgerückt. Unbestritten ist, dass der Beschwerdeführer als Personalvertreter - unter F... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist ein Finanzamt für bestimmte Wiener Gemeindebezirke, bei dem er als Betriebsprüfer tätig ist. Mitte April wurde der Beschwerdeführer zur Zentralbehindertenvertrauensperson (ZBVP) für die Bediensteten der Finanzverwaltung aller Dienststellen im Ressortbereich der belangten Behörde gewählt. Bereits mit Schreiben vom 12. Juli 1996 stellte der Beschwerdeführer bei der bela... mehr lesen...
Index: 63/07 Personalvertretung68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §22a Abs10;BEinstG §22b;PVG 1967 §25; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/12/0022
Rechtssatz: Aus § 22b BEinstG iVm § 22a Abs 10 BEinstG ergibt sich, dass für die Behindertenvertrauenspersonen einschließlich der Zentralbehindertenvertrauensperson jene Bestimmungen gelten, die d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Lehrer am Gymnasium der Abtei S. und übt daneben die Funktion eines Vorsitzenden des Fachausschusses aus. Im Antrag auf Durchführung des Jahresausgleiches für 1993 machte er unter anderem Reisekosten und Kosten für Seminarbesuche als Werbungskosten geltend, ferner Telefonkosten im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit im Fachausschuß. Das Finanzamt erließ einen teilweise stattgebenden Jahresausgleichsbescheid und versagte den Aufwendungen im Zusammenhang mit d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag63/07 Personalvertretung
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;PVG 1967 §25;PVG 1967 §29 Abs2;
Rechtssatz: Aufwendungen eines Beamten für Reisen im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Personalvertreter sind bei Ermittlung seiner Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Beamter nicht als Werbungskosten anzusehen (Hinweis: E 30.1.1990, 89/14/0212; E 20.6.1995, 92/13/0298). ... mehr lesen...
Um den öffentlich ausgeschriebenen Dienstposten des im Dienstpostenplan der Stadtgemeinde X (kurz: Gemeinde) gesondert ausgewiesenen Leiters der Geschäftsabteilung I hatten sich verschiedene Kandidaten beworben, darunter AR C (im folgenden kurz: C), der in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zu dieser Gemeinde stand, und RechnRat R, bei dem dies nicht der Fall war. Die Personalvertretung der Gemeinde sprach sich für den Bewerber C aus. In seiner Sitzung vom 24. April 199... mehr lesen...
Index: L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNiederösterreichL20013 Personalvertretung NiederösterreichL24003 Gemeindebedienstete Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;GdBDO NÖ 1976 §17;GdBDO NÖ 1976 §3 Abs1;GdO NÖ 1973 §61 Abs1;GdPVG NÖ 1983 §25;
Rechtssatz: Kein RS (Hinweis auf VwGH E 1993/02/17 93/12/0005) Schlagworte Bescheidbegriff Mangelnder Besc... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Finanzbeamter und vom Dienst freigestellter Personalvertreter. Außerdem ist er Gewerkschaftsfunktionär (Vorsitzender-Stellvertreter des Landesvorstandes sowie Vorsitzender der Landessektion Y) und als Vortragender in Buchhaltungslehrgängen (Jahreskurse, die mit einer kommissionellen Prüfung enden) bei der Kammer der gewerblichen Wirtschaft tätig. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid versagte die belangte... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag63/07 Personalvertretung
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;PVG 1967 §25;PVG 1967 §29 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 356;
Rechtssatz: Aufwendungen für Reisen iZm der Tätigkeit als Personalvertreter sind nicht Werbungskosten bei den Einkünften des Personalvertreters aus seiner nichtselbständigen Arbeit im öff Dienst. Dies auch dann nicht, wenn der Person... mehr lesen...