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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1;Rechtssatz
Aufwendungen eines Beamten für Reisen im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Personalvertreter sind bei Ermittlung seiner Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Beamter nicht als Werbungskosten anzusehen (Hinweis: E 30.1.1990, 89/14/0212; E 20.6.1995, 92/13/0298).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995140070.X01Im RIS seit
20.11.2000