RS Vwgh 1999/5/26 98/12/0021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.05.1999
beobachten
merken

Index

63/07 Personalvertretung
68/01 Behinderteneinstellung

Norm

BEinstG §22a Abs10;
BEinstG §22b;
PVG 1967 §25;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/12/0022

Rechtssatz

Aus § 22b BEinstG iVm § 22a Abs 10 BEinstG ergibt sich, dass für die Behindertenvertrauenspersonen einschließlich der Zentralbehindertenvertrauensperson jene Bestimmungen gelten, die die Rechte und Pflichten der Personalvertreter regeln, also insbesondere § 25 bis § 28 PVG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998120021.X01

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten