Der Beschwerdeführer betrieb eine Handelsagentur in Wien und erklärte für die Streitjahre 1989 bis 1992 ausschließlich und für das Streitjahr 1993 neben steuerpflichtigen Umsätzen in Höhe von rund 900 S Umsätze, welche nach § 6 Z 3 UStG 1972 (Leistungen für ausländische Auftraggeber) steuerfrei waren, und machte Vorsteuern geltend. Weiters erklärte er für die Streitjahre (für 1989 neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit) Einkünfte aus Gewerbebetrieb, welche er aus dem Betrieb s... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §260 Abs2;BAO §270 Abs1;BAO §270 Abs3;
Rechtssatz: Dass dem Berufungssenat eine größere Anzahl von Mitgliedern zugewiesen war, als zur Besetzung des erkennenden Senates erforderlich war, und Beisitzer deshalb nicht in einer bestimmten Reihenfolge einberufen wurden, war nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichthofes zulässig (Hinweis E 9. Dezember... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt in der Landeshauptstadt Salzburg ein Taxiunternehmen. Er ermittelt den Gewinn durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung traf der Prüfer u. a. die Feststellung, dass der Beschwerdeführer keine "Fahrerabrechnungen" habe vorlegen können, weshalb die "Buchführung" nicht ordnungsgemäß sei. Der Prüfer nahm eine Kalkulation vor: Er ging (für den Zeitraum 1994 bis 1998) von einer Jahreskilometerleistung (Summe aller vo... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §270 Abs1;BAO §270 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/13/0136 E 29. Oktober 2003 RS 2 Stammrechtssatz Für die gesetzmäßige Zusammensetzung eines Berufungssenates darf auch die gesetzliche Bestimmung des § 270 Abs. 1 BAO nicht vernachlässigt werden. Wirkt an der Entscheidung des Berufungssenates eine ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer erachten sich durch den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid unter anderem in ihrem Recht verletzt, dass die Berufungsentscheidung durch ein richtig zusammengesetztes Organ der belangten Behörde erfolgt. Sie führen dazu aus, dass dem der Beschwerde in Kopie beigelegten und für den Zeitpunkt der Berufungsentscheidung geltenden Geschäftsverteilungsplan der Berufungssenate der belangten Behörde (Stand 1. Februar 1999) zu entnehmen sei, dass Dr. Z. (welch... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §270 Abs1;BAO §270 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Für die gesetzmäßige Zusammensetzung eines Berufungssenates darf auch die gesetzliche Bestimmung des § 270 Abs. 1 BAO nicht vernachlässigt werden. Wirkt an der Entscheidung des Berufungssenates eine Person mit, welche dem entsprechenden Berufungssenat vom Präsidenten der... mehr lesen...
In der gegen den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid erhobenen Beschwerde (zur Beschwerdelegitimation der beschwerdeführenden KG vgl. den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 27. Mai 1999, 99/15/0014 und 0015) wird u. a. "Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde wegen der ungerechtfertigten Heranziehung von Stellvertretern" geltend gemacht. Dazu wird ausgeführt, die an der "bekämpften Entscheidung" beteiligten Senatsmitglieder seien neben dem ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §270 Abs1;B-VG Art83 Abs2;MRK Art6 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Auflistung der (ernannten und entsendeten) Senatsmitglieder in der erforderlichen Anzahl nach § 270 Abs 1 BAO, die sich nach den Ausführungen der belBeh nach dem - zufälligen - Ablauf der jeweiligen F... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies der Berufungssenat II der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland die vom Beschwerdeführer gegen den Umsatzsteuerbescheid des Finanzamtes Wien-Umgebung des Landes Niederösterreich für das Jahr 1985 erhobene Berufung unter gleichzeitiger Neufestsetzung der Abgabe als unbegründet ab. Diese Berufungsentscheidung wurde dem Beschwerdeführer am 9. Februar 1993 zugestellt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die Rechtswidrigkeit ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §263 Abs1;BAO §270 Abs1;BAO §270 Abs2;BAO §270 Abs3;BAO §299 Abs1 lita;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Ausführungen zur Unzuständigkeit des Berufungssenates der Finanzlandesdirektion wegen Verletzung der Geschäftsverteilung und unrichtiger Zusammensetzung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...