Entscheidungen zu § 241 Abs. 2 BAO

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE Vfgh Beschluss 1998/2/24 G488/97

Begründung: 1.1. Mit beim Verfassungsgerichtshof am 30.10.1997 eingelangter selbstverfaßter Beschwerde vom 28.10.1997 bekämpfte der Einschreiter zwei Bescheide des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich. Mit Beschluß vom 27.11.1997, B 2608,2609/97 - 3, wies der Verfassungsgerichtshof den zusammen mit der Beschwerde gestellten Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe ab. Unter einem erfolgte die Ablehnung der Behandlung der Beschwerde und deren Abtretung an den Verw... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 24.02.1998

RS Vfgh 1998/2/24 G488/97

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragVfGG §17aBAO §241 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung der Neuregelung der Eingabengebühr für Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof wegen Zumutbarkeit der Beschreitung des Verwaltungsrechtsweges durch Antrag auf Rückzahlung der entrichteten Gebühr an die Abgabenbehörde ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 24.02.1998

TE Vfgh Beschluss 1995/3/6 B659/93

Begründung: 1. Der antragstellende Rechtsanwalt war in der zu B659/93 protokollierten Beschwerdesache (Erledigung s. VfGH 27.9.1993, B659/93-12) als Verfahrenshelfer eingeschritten und hatte die von ihm in diesem Zusammenhang dem Verfassungsgerichtshof vorgelegten Eingaben mit Stempelmarken im Wert von insgesamt S 360,-- versehen. Mit seinem Antrag vom 19. Jänner 1995 auf vorläufige Berichtigung notwendiger Barauslagen aus Amtsgeldern gem. §64 Abs1 Z1 litf ZPO begehrt er den... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 06.03.1995

RS Vfgh 1995/3/6 B659/93

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: ZPO §64 Abs1 Z1 litfBAO §241 Abs2
Leitsatz: Abweisung eines Antrags auf vorläufige Berichtigung von Stempelgebühren aus Amtsgeldern
Rechtssatz: Gewährung der Verfahrenshilfe iVm der einstweiligen Befreiung von der Entrichtung von Gebühren; Vergebührung der Beschwerde daher nicht erforderlich. Da somit die in Zusammenha... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 06.03.1995

TE Vfgh Beschluss 1992/2/24 A6/91

Begründung: 1.1.1. In einer mit Berufung auf Art137 B-VG erhobenen Klage gegen die Republik Österreich (Bund) begehrte der Kläger die Fällung des Urteils: "1) Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die Beträge 240,- + 480,- + 90,- + 6,- öS samt gesetzlichen Zinsen seit 7.2.1990 sowie die Kosten dieses Rechtsstreits binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu bezahlen, 2) die beklagte Partei ist schuldig, es wird festgestellt: a) für die klagende Partei bes... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 24.02.1992

RS Vfgh 1992/2/24 A6/91

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art137 / AllgB-VG Art137 / BescheidGebührenG 1957 §3 Abs2GebührenG 1957 §14 TP5 und TP6ZPO §63 Abs1 / AussichtslosigkeitBAO §241 Abs2WehrG 1990 §66, §68
Leitsatz: Zurückweisung einer Klage gegen den Bund auf Rückzahlung entrichteter Gebühren für Eingaben an den Verwaltungsgerichtshof und Feststellung der Gebührenfreiheit wegen Unzulässigke... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 24.02.1992

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