Begründung: 1.1. Mit beim Verfassungsgerichtshof am 30.10.1997 eingelangter selbstverfaßter Beschwerde vom 28.10.1997 bekämpfte der Einschreiter zwei Bescheide des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich. Mit Beschluß vom 27.11.1997, B 2608,2609/97 - 3, wies der Verfassungsgerichtshof den zusammen mit der Beschwerde gestellten Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe ab. Unter einem erfolgte die Ablehnung der Behandlung der Beschwerde und deren Abtretung an den Verw... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragVfGG §17aBAO §241 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung der Neuregelung
der Eingabengebühr für Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof
wegen Zumutbarkeit der Beschreitung des Verwaltungsrechtsweges durch
Antrag auf Rückzahlung der entrichteten Gebühr an die Abgabenbehörde ... mehr lesen...
Begründung: 1. Der antragstellende Rechtsanwalt war in der zu B659/93 protokollierten Beschwerdesache (Erledigung s. VfGH 27.9.1993, B659/93-12) als Verfahrenshelfer eingeschritten und hatte die von ihm in diesem Zusammenhang dem Verfassungsgerichtshof vorgelegten Eingaben mit Stempelmarken im Wert von insgesamt S 360,-- versehen. Mit seinem Antrag vom 19. Jänner 1995 auf vorläufige Berichtigung notwendiger Barauslagen aus Amtsgeldern gem. §64 Abs1 Z1 litf ZPO begehrt er den... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: ZPO §64 Abs1 Z1 litfBAO §241 Abs2
Leitsatz: Abweisung eines Antrags auf vorläufige Berichtigung von
Stempelgebühren aus Amtsgeldern
Rechtssatz: Gewährung der Verfahrenshilfe iVm der einstweiligen Befreiung von der Entrichtung von Gebühren; Vergebührung der Beschwerde daher nicht erforderlich. Da somit die in Zusammenha... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. In einer mit Berufung auf Art137 B-VG erhobenen Klage gegen die Republik Österreich (Bund) begehrte der Kläger die Fällung des Urteils: "1) Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die Beträge 240,- + 480,- + 90,- + 6,- öS samt gesetzlichen Zinsen seit 7.2.1990 sowie die Kosten dieses Rechtsstreits binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu bezahlen, 2) die beklagte Partei ist schuldig, es wird festgestellt: a) für die klagende Partei bes... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art137 / AllgB-VG Art137 / BescheidGebührenG 1957 §3 Abs2GebührenG 1957 §14 TP5 und TP6ZPO §63 Abs1 / AussichtslosigkeitBAO §241 Abs2WehrG 1990 §66, §68
Leitsatz: Zurückweisung einer Klage gegen den Bund auf Rückzahlung entrichteter
Gebühren für Eingaben an den Verwaltungsgerichtshof und Feststellung
der Gebührenfreiheit wegen Unzulässigke... mehr lesen...