Entscheidungsgründe: Die Beklagte hat im Dezember 1999 sogenannte Zero-Bonds (Nullkuponanleihen) über die Klägerin erworben. Zero-Bonds sind eine Anleiheform, die eine Nominalverzinsung von Null aufweist. Anstatt der jährlichen Zinszahlung fällt der gesamte Zahlungsstrom, bestehend aus Kapitaltilgung und Zinserträgen, am Ende der Laufzeit an. Die gesamte Verzinsung kommt in einem hohen Disagio zum Ausdruck, wobei das Nominale mit einem laufzeitadäquaten Kapitalmarktzins abgezinst... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bei Zuspruch von Bruttobeträgen an den Arbeitnehmer stellt die Einbehaltungs- und Abführungspflicht des Dienstgebers von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträgen einen Oppositionsgrund nach § 35 EO dar (SZ 70/132). Der Arbeitnehmer kann weder von den Abgabebehörden noch von den Sozialversicherungsträgern unmittelbar auf Zahlung in Anspruch genommen werden, hat aber auch selbst keinen Anspruch gegen den Arbeitgeber a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei war vom 1. 5. 1964 bis zu ihrer Pensionierung am 30. 4. 1984 im Außendienst der beklagten Partei beschäftigt. Gemäß einer Vereinbarung vom 21. 6. 1966 steht der klagenden Partei eine Firmenpension in der Höhe von 75 % ihres letzten Einkommens zu, wobei die Anrechnung einer allfälligen ASVG-Pension zu erfolgen hat. Im Rahmen einer planmäßigen Lohnsteuerprüfung im Herbst 1988 wurden die Provisionen an den selbständigen Versicherungsmakler... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Strittig ist im Revisionsverfahren noch, ob der Kläger Anspruch auf Bezahlung von S 118.717,45 sA gegen seinen ehemaligen Dienstgeber hat. Hiebei handelt es sich um den Differenzbetrag zwischen der vom Dienstgeber aus Anlaß der Auflösung des Dienstverhältnisses zum 31. 5. 1997 im Zuge der Übertragung der Lebensversicherung, welche zur Absicherung von Pensionszusagen eingerichtet worden war, abgeführten Lohnsteuer in Höh... mehr lesen...
Begründung: Entgegen der Ansicht der Revisionswerberin fehlt es im vorliegenden Fall weder an einer Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes noch ist das Berufungsgericht davon abgewichen (§ 46 Abs 1 Z 1 ASGG). Rechtliche Beurteilung Es entspricht der Rechtsprechung, daß der Arbeitgeber den Betrag, den er bei der Lohnzahlung als Lohnsteuer einzubehalten und an die Abgabenbehörde abzuführen hat, mit entsprechender Sorgfalt berechnen muß (SZ 61/67; Arb. 10.639... mehr lesen...
Norm: ABGB §1299 GBAO §240 Abs3EStG §78 Abs1
Rechtssatz: Der Arbeitgeber muß den Betrag, den er bei der Lohnzahlung als Lohnsteuer einzubehalten und an die Abgabenbehörde abzuführen hat, mit entsprechender Sorgfalt berechnen. Er darf dem Arbeitnehmer nicht mehr abziehen, als sich aus dem Gesetz ergibt, und er haftet, wenn sich die Höhe des Steuerabzuges aus dem Gesetz unschwer ermitteln läßt, jedenfalls für den Verzögerungsschaden, den der Arbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der beklagten Partei auf Grund des Sondervertrages vom 21. November 1977 vom 12. September 1977 bis 30. November 1980 als Vertragslehrerin an der Bundestextilschule in Dornbirn beschäftigt. Sie wurde in die Entlohnungsgruppe l 3 des Entlohnungsschemas I l eingestuft. Sie erhielt die im Sondervertrag vereinbarte Entlohnung, beanspruchte aber, so wie andere Vertragslehrer, die mit Sonderverträgen beschäftigt waren, eine Nachzahlung. Zwischen... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war bei der beklagten Partei auf Grund des Sondervertrages vom 21.11.1977 vom 12. September 1977 bis 30. November 1980 als Vertragslehrerin an der Bundestextilschule in Dornbirn beschäftigt. Sie wurde in die Entlohnungsgruppe 1 3 des Entlohnungsschemas I L eingestuft. Die beklagte Partei zahlte erst nach dem Ausscheiden der Klägerin aus dem Dienst - nach den Klagsbehauptungen auf Grund eines außergerichtlichen Vergleiches - die Differenz auf die Bezüge der E... mehr lesen...
Norm: BAO §240 Abs3EStG §78JN §1 BIIaZPO §190 B
Rechtssatz: Über die Rechtmäßigkeit eines Lohnsteuerabzuges haben ausschließlich die Finanzbehörden im Erstattungsverfahren und Lohnsteuerhaftungsverfahren zu entscheiden. Diese Kompetenz der Finanzbehörden kann aber nur zur Folge haben, daß a) das Gericht die Rechtmäßigkeit eines Steuerabzuges nur als Vorfrage beurteilen darf (so 3 Ob 69/77), oder b) falls dies dem Gericht durch besondere Vorschr... mehr lesen...