IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch MMag. Kammerhofer als Einzelrichter über die Beschwerde der A, vertreten durch B, Steuerberater in ***, ***, gegen den Bescheid des Gemeinderates der Stadtgemeinde *** vom 6. Juli 2020, Zl. ***, mit dem der Berufung gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde *** vom 12. September 2019 betreffend Nachsichtansuchen vom 7. September 2018 hinsichtlich des Abgabenbescheides vom 8. August 20... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Röper als Einzelrichter über die Beschwerde von Herrn LD, vertreten durch Pallas Rechtsanwälte Partnerschaft, ***, ***, vom 29. Juli 2017 gegen den Bescheid des Gemeinderates der Stadtgemeinde *** vom 28. Juni 2017, Zl. 900-5-51/4/2-2015-B-GR-2017/1, mit welchem die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Abgabenbescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde *** vom 16. Februar 2017, Zl. 900-5-... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 21.12.2017 Norm: BAO §236
Rechtssatz: Gemäß § 236 BAO und der dazu ergangenen Verordnung des Bundesministers für Finanzen, BGBI. II 435/2005 idF BGBI. II 449/2013, kann eine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung persönlicher oder sachlicher Natur sein. (vgl. VwGH vom 24. Februar 1998, Zl. 97/13/0237). Schlagworte Finanzrecht; Abgabenschuld; Nachsich... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 21.12.2017 Norm: BAO §236
Rechtssatz: Verneint die Abgabenbehörde die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung [iSd § 236 BAO], so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum. Schlagworte Finanzrecht; Abgabenschuld; Nachsicht; Unbilligkeit; European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:LVWGNI:2017:LVwG.AV.950.001.2017 ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 21.12.2017 Norm: BAO §236
Rechtssatz: Eine sachliche Unbilligkeit [iSd § 236 BAO] ist anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als aus persönlichen Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anomalen Belastungswirkung und verglichen mit anderen Fällen zu einem atypischen Vermögenseingriff kommt ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 21.12.2017 Norm: BAO §236
Rechtssatz: Die Feststellung, ob das gesetzliche Merkmal der Unbilligkeit der Einhebung [iSd § 236 BAO] gegeben ist, liegt im Bereich der gesetzlichen Gebundenheit. Erst nach der Feststellung, dass der Sachverhalt dem unbestimmten Gesetzesbegriff "Einhebung nach der Lage des Falles unbillig" entspricht, betritt die Behörde den Bereich des Ermessens ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 21.12.2017 Norm: BAO §236
Rechtssatz: Eine "persönliche" Unbilligkeit [iSd § 236 BAO] liegt insbesondere dann vor, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlage des Nachsichtswerbers gefährdet. Die Abgabenbehörde hat daher im Rahmen ihrer amtswegigen Ermittlungspflicht nur die vom Nachsichtswerber geltend gemachten
Gründe: zu prüfen (vgl. VwGH Zl. 97/14/0031). Dabei sin... mehr lesen...