RS Lvwg 2017/12/21 LVwG-AV-950/001-2017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.12.2017
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Rechtssatznummer

5

Entscheidungsdatum

21.12.2017

Norm

BAO §236

Rechtssatz

Eine "persönliche" Unbilligkeit [iSd § 236 BAO] liegt insbesondere dann vor, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlage des Nachsichtswerbers gefährdet. Die Abgabenbehörde hat daher im Rahmen ihrer amtswegigen Ermittlungspflicht nur die vom Nachsichtswerber geltend gemachten Gründe zu prüfen (vgl. VwGH Zl. 97/14/0031). Dabei sind nicht die Vermögens- und Einkommensverhältnisse zum Zeitpunkt des Entstehens der Abgabenschuld maßgebend, sondern jene zum Zeitpunkt der Entscheidung über das Ansuchen (vgl. VwGH Zl. 2009/16/0039 und Zl. 2010/16/0219).

Schlagworte

Finanzrecht; Abgabenschuld; Nachsicht; Unbilligkeit;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2017:LVwG.AV.950.001.2017

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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