1 Die mitbeteiligte Partei wurde mit Bescheid des Finanzamtes vom 8. Februar 2016 zunächst für Umsatzsteuer 12/2014 zur Haftung gemäß § 14 BAO herangezogen. In der Begründung: wurde angeführt, dass diese Umsatzsteuer aus dem Kauf der wesentlichen Grundlagen eines Unternehmens mit Rechnung vom 1. Dezember 2014 resultiere. Diese Umsatzsteuer sei von der Verkäuferin nicht entrichtet worden. 2 Das Bundesfinanzgericht gab der Beschwerde der mitbeteiligten Partei Folge, weil de... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs3
Rechtssatz: § 224 Abs. 3 BAO schränkt die Zulässigkeit der erstmaligen Geltendmachung eines Abgabenanspruches im Haftungsverfahren nicht auf besondere Ausnahmefälle ein; eine solche Einschränkung ist auch nicht der Judikatur des VwGH zu entnehmen (vgl. VwGH 24.2.2004, 99/14/0242; sowie aus der ständigen Rechtsprechung etwa 27.1.2010, 2009/1... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §14BAO §224 Abs1BAO §224 Abs3BAO §4 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/14/0242 E 24. Februar 2004 RS 1 Stammrechtssatz Die Geltendmachung einer abgabenrechtlichen Haftung setzt zwar das Bestehen einer Abgabenschuld voraus, nicht jedoch, dass diese Schuld dem Abgabenschuldner gegenüber geltend gemacht wurde; abgabenrechtliche Haftungen haben nämlich k... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §116 Abs1BAO §14BAO §224 Abs1BAO §224 Abs3
Rechtssatz: In einem Fall, in dem der Entscheidung über die Heranziehung zur Haftung kein Abgabenbescheid vorangegangen ist, ist die Frage, ob ein Abgabenanspruch gegeben ist, als Vorfrage im Haftungsverfahren von dem für die Entscheidung über die Haftung zuständigen Organ zu entscheiden (vgl. VwGH 19.12.2002... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine Genossenschaft betreibt eine Bank. Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung bei der P.S. Privatstiftung - benannt nach dem (am 22. August 2000) verstorbenen P.S. - fanden die Prüfer eine von Rechtsanwalt Dr. A verfasste Aktennotiz vor, welche folgenden Inhalt aufweist: "Am 21.08.2000 fand in den Räumlichkeiten des Herrn Direktor Werner R von der Beschwerdeführerin, eine Besprechung des Stiftungsvorstandes und des Wirtschaftstreuhänders ... mit Herr Dir... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §207 Abs2;BAO §209a;BAO §224 Abs3;BAO §238 Abs1;BAO §323 Abs16;BAO §323 Abs18;EStG 1988 §95 Abs2;
Rechtssatz: Ergibt sich aus § 224 Abs. 3 und § 238 Abs 1 BAO die Maßgeblichkeit des Ablaufes der Festsetzungsverjährung für das gegenständliche Einhebungsverfahren und wird nach § 323 Abs 18 BAO geprüft, ob in Bezug a... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 9 i.V.m. § 80 BAO zur Haftung für rückständige Abgaben einer näher umschriebenen GmbH im Gesamtbetrag von EUR 39.927,04 in Anspruch genommen. Die belangte Behörde führte in der Begründung: aus, der Beschwerdeführer sei im maßgeblichen Zeitraum Geschäftsführer der GmbH gewesen. Er sei an der GmbH auch als Gesellschafter mit 50 % beteiligt gewesen (weitere Gesellschafter seien seine Ehefrau... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §224 Abs3;BAO §4;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/14/0242 E 24. Februar 2004 RS 1 Stammrechtssatz Die Geltendmachung einer abgabenrechtlichen Haftung setzt zwar das Bestehen einer Abgabenschuld voraus, nicht jedoch, dass diese Schuld dem Abgabenschuldner gegenüber geltend gemacht wurde; abgabenrechtliche Haft... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und den vorgelegten Bescheiden ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer sei vom 10. September 1996 bis 22. Juli 2004 einer von mehreren Geschäftsführern einer - näher bezeichneten - GmbH gewesen. Ein Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der GmbH sei mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen und die Gesellschaft gemäß § 39 FBG aufgelöst worden und sie sei in Liquidation getreten. Zum Liquidator sei ein anderer Geschäf... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §224 Abs1;BAO §224 Abs3;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2007/15/0006
Rechtssatz: Die Geltendmachung einer abgabenrechtlichen Haftung setzt zwar das Bestehen einer Abgabenschuld voraus, nicht jedoch, dass diese Schuld dem Abgabenschuldner... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer der P. GmbH, hinsichtlich welcher im März 1994 vom Finanzamt der Antrag auf Einleitung der amtswegigen Löschung gestellt wurde und welche mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien im Jänner 1995 im Firmenbuch gelöscht wurde. Mit Bescheid vom 5. Mai 1998 nahm das Finanzamt den Beschwerdeführer zur Haftung für Abgaben der P. GmbH im Gesamtausmaß von 9,985.764 S in Anspruch. Diese Abgaben würden sich aus der Körperschaft- und der Gewerbest... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §207 Abs2;BAO §224 Abs3;
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bedarf das Vorliegen hinterzogener Abgaben mit der Verjährungswirkung des § 207 Abs. 2 BAO konkreter und nachprüfbarer Feststellungen über die Abgabenhinterziehung (Hinweis E 21. Oktober 2004, 2000/13/0026). Dass die Finanzlandesdirektion im angefochten... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 3. März 1995 erwarb die Rechtsvorgängerin der beschwerdeführenden KG (im Folgenden: Beschwerdeführerin) von der S KG das "Strandhotel N" mit allen Nebengebäuden einschließlich der Betriebs- und Geschäftsausstattung laut angeschlossener Inventarliste. Im Punkt X des Kaufvertrages wurde "zur Klarstellung definitiv" festgehalten, dass das vom gerichtlichen Zwangsverwalter Dr. Jakob E. nunmehr auf den Liegenschaften betriebene Unternehmen nicht Kaufgegenstand sei. Die ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §224 Abs3;BAO §4;
Rechtssatz: Die Geltendmachung einer abgabenrechtlichen Haftung setzt zwar das Bestehen einer Abgabenschuld voraus, nicht jedoch, dass diese Schuld dem Abgabenschuldner gegenüber geltend gemacht wurde; abgabenrechtliche Haftungen haben nämlich keinen bescheidakzessorischen Charakter. Dies folgt u.a. aus § 224 Abs. 3 BAO... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war vom 10. Juni 1991 bis 15. März 1992 Obfrau des Vereines "V.-Gesellschaft zur Förderung der Unterhaltung". Mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Salzburg vom 21. Juli 1993 wurde der Verein aufgelöst und in der Folge gelöscht. Aufgrund der Ergebnisse einer im Jahr 1992 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung betreffend den genannten Verein nahm das Finanzamt mit Bescheid vom 7. November 1995 die Beschwerdeführerin gemäß den §§ 9 und 80 BA... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §224 Abs3;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Die Geltendmachung der Haftung setzt die Erlassung des Abgabenbescheides gegenüber dem Primärschuldner nicht voraus. Dies folgt ua aus § 224 Abs 3 BAO, der die erstmalige Geltendmachung eines Abgabenanspruches anlässlich der Erlassung eines Haftungsbescheides bis zur Verjährung des Rechtes ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen einer Handelsgesellschaft, der am 2. März 1983 eröffnet und am 5. Juli 1991 nach Verteilung der Masse aufgehoben worden war. Im Zuge einer nach § 151 Abs. 1 BAO nach Aufhebung des Konkurses in Angriff genommenen abgabenbehördlichen Prüfung gelangte der Prüfer zur Auffassung, daß in den Jahren 1988 bis 1990 und im Zeitraum von Jänner bis März 1991 von der Konkursmasse zwar entweder keine oder fast ausschließlich unech... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §224 Abs3;BAO §4;BAO §97;BAO §98; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/03/21 94/14/0156 1 Stammrechtssatz Die rechtswirksame Zustellung der betreffenden Abgabenbescheide gegenüber dem Abgabenschuldner stellt keine Voraussetzung dafür dar, daß hinsichtlich der von diesen Bescheiden umfaßten Abgaben ein Haftungsbescheid gemäß § 224... mehr lesen...