Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §201 Abs4 BAO §202 Abs1 BAO §224 Abs1 EStG 1988 §82 BAO § 201 heute BAO § 201 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 201 gültig ab 01.01.2014 ... mehr lesen...
1 Im Zuge einer bei der Revisionswerberin durchgeführten Prüfung der lohnabhängigen Abgaben für den Zeitraum 2005 bis 2009 gelangte der Prüfer zur Auffassung, HK habe seine Leistungen an die Revisionswerberin nicht - wie bisher von ihr angenommen - als Selbständiger, sondern im Rahmen eines Dienstverhältnisses erbracht. Von einer Geltendmachung der Lohnsteuerhaftung sei aber abzusehen, weil die Einkünfte bereits im Einkommensteuerverfahren des HK erfasst worden seien. 2 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §201 Abs4 BAO §202 Abs1 BAO §224 Abs1 BAO §279 Abs1 BAO §303 EStG 1988 §82 BAO § 201 heute BAO § 201 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 20... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin hat in den Jahren 2012 bis 2014 als Gestellungsnehmerin Leistungen von drei Arbeitskräftegestellern bezogen. Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde die Revisionswerberin im Instanzenzug gemäß § 100 Abs. 2 EStG 1988 und § 202 iVm § 201 BAO zur Haftung für Abzugssteuern iSd § 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 für die Arbeitskräftegestellung durch beschränkt steuerpflichtige Gesteller herangezogen. Im Spruch: des angefochtenen Erkenntnisses werden für das Jahr 2012 di... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin wurde als ehemalige Geschäftsführerin der MB GmbH mit Bescheid zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten dieser Gesellschaft herangezogen. Die Abgabenschuldigkeiten wurden wie folgt aufgegliedert: "1992 L 5.246,-- 1992 DB 3.894,-- 1992 DZ 346,-- 1993 SZ 105,-- 2/1993 L 22.513,-- 2/1993 DB 12.694,-- 2/1993 DZ 1.128,--." In einer dagegen erhoben... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;BAO §202 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/14/0081 E 25. Jänner 2000
96/14/0082 E 25. Jänner 2000
96/14/0083 E 25. Jänner 2000
Rechtssatz: Auch die durch Fehlberechnungen verursachte unrichtige Abfuhr von Selbstbemessungsabgaben stellt eine Verletzung der dem Vertreter obliegenden Verpfli... mehr lesen...
Mit dem an die mitbeteiligte Gemeinde gerichteten, erkennbar namens des beschwerdeführenden Vereins eingebrachten Schriftsatz vom 5. November 1990 beantragte der Geschäftsführer des N-Hotels in S die Rückerstattung eines Betrages von S 219.817,19 (einschließlich Zinsen), welcher irrtümlich an Fremdenverkehrsabgabe für Schulungen (Seminare) bezahlt worden sei. In einer dem Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde erteilten Rechtsauskunft vom 28. Jänner 1991 vertrat die Oberösterreichi... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201 Abs2;BAO §202 Abs1;LAO OÖ 1984 §149 Abs2;LAO OÖ 1984 §149 Abs4;
Rechtssatz: Erweist sich die Selbstbemessung deshalb als nicht richtig (§ 149 Abs 2 OÖ LAO), weil die Abgabe zu hoch berechnet und einbezahlt wurde, ergeht gegenüber dem Haftungspflichtigen (von Amts wegen oder auf dessen Antrag) ein besonderer Fes... mehr lesen...