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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §188;Rechtssatz
Ein vor Erlassung des Feststellungsbescheides lt Erklärung erlassener Einkommensteuerbescheid hindert die Beh keineswegs, nach Erlassung des Feststellungsbescheides den Einkommensteuerbescheid nach § 295 BAO abzuändern. Von einer Bindungswirkung der Abgabenbehörde an ihre (nach Ansicht des Bf) im Einkommensteuerbescheid zunächst vertretene Rechtsansicht kann im Hinblick auf die Systematik von Grundlagenbescheiden und abgeleiteten Bescheiden keine Rede sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986140044.X01Im RIS seit
20.09.1988