Die Erstbeschwerdeführerin (Zl. 2175/65), ein Herstellungebetrieb gemäß § 9 Abs. 1 des Mineralölsteuergesetzes 1959, hat ab dem Jahre 1961 bis einschließlich Mai 1964 einem Betrieb in K Mineralöle, die gemäß § 1 des Mineralösteuergesetzes 1959 der Mineralölsteuer unterliegen, und zwar in der Zeit vom 3. Jänner 1964 bis 15. Mai 1964 insgesamt 193.344 kg Benzin und 1,207.092 kg Gasöl geliefert. Die Beschwerdeführerin hat sich bei diesen Mengen in den für die Monate Jänner, Februar, März... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Fleischhauer, ermittelt seinen Gewinn gemäß § 4 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes 1953 und entrichtet die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten. Im Jahre 1960 setzte er zu Lasten des Gewinnes eine Umsatzsteuerzahlung von S 46.030,64 als Betriebsausgabe ab. Das Finanzamt erkannte von dieser Zahlung einen Betrag von S 818,- als Umsatzsteuernachzahlung für das Jahr 1959 nicht als gewinnmindernd an. Der Beschwerdeführer erhob Berufung, die vom Finanzamt... mehr lesen...