RS Vwgh 1986/9/16 86/14/0069

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Veröffentlicht am 16.09.1986
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §115 Abs2;
BAO §236 Abs1;

Rechtssatz

Es ist Aufgabe desjenigen, der eine Abgabennachsicht erstrebt, im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht die entscheidungswesentlichen Umstände, also auch sein Einkommen, der Abgabenbehörde offenzulegen und nachzuweisen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986140069.X02

Im RIS seit

16.09.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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