Entscheidungen zu § 111 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 91-95 von 95

RS Vwgh 1988/9/20 88/14/0066

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §111;BAO §133;BAO §134;
Rechtssatz: Bei Nichtabgabe von Steuererklärungen kann eine Zwangsstrafe verhängt werden. Auch wenn niemand bereit ist, dem Abgabepflichtigen bei Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und der Abfassung der Erklärungen zu helfen, ist er nach bestem Wissen und Gewissen unter Verwendung der hiefür vorgesehenen amtlichen Vordrucke ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.09.1988

RS Vwgh 1988/9/13 88/14/0084

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §111;
Rechtssatz: Die Verhängung einer Zwangsstrafe (hier: zur Erzwingung von Abgabenerklärungen) ist nur unzulässig, wenn die Leistung unmöglich, die Erfüllung unzumutbar oder bereits erfolgt wäre (Hinweis auf Stoll, BAO Handbuch, S 257). Ausführungen darüber, aus welchen Gründen dgl auf Grund des Vorbringens des Abgabepflichtigen (Herzoperation des ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.09.1988

RS Vwgh 1987/3/3 86/14/0130

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §111;
Rechtssatz: Die Befugnis der Abgabenbehörde, die Bemessungsgrundlage zu schätzen, wenn Abgabenerklärungen nicht abgegeben werden, besteht unabhängig von ihrer Berechtigung, die Abgabe der Erklärungen gem § 111 BAO zu erzwingen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986140130.X03 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.03.1987

RS Vwgh 1987/3/3 86/14/0130

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §111;BAO §133;BAO §80;
Rechtssatz: Den Masseverwalter trifft die persönliche Verpflichtung, für den Gemeinschuldner die Abgabenerklärungen einzureichen. Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob der Masseverwalter für die Erstellung der Abgabenerklärungen eines Steuerberaters bedarf und ob dieser Steuerberater finanziert werden kann (Hinweis E ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.03.1987

TE Vwgh Erkenntnis 1977/6/21 2183/75

Die beiden Beschwerdeführer sind je zur Hälfte Eigentümer der Grundparzellen nn1 und nn2, inneliegend der EZ nn3 des Grundbuches über die KG W., die vom Lagefinanzamt zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Jänner 1963 mit Einheitswertbescheid vom 26. November 1964 als eine wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens, und zwar als unbebautes Grundstück, bewertet worden ist. In dem eben erwähnten Bescheid sprach das Finanzamt auch aus, daß der Einheitswert des Grundstückes mit S 331.000,-- f... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.06.1977

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