Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §103 Abs1 BAO §224 BAO § 103 heute BAO § 103 gültig ab 15.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2018 BAO § 103 gültig von 01.01.2014 bis 14.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 ... mehr lesen...
1 Zur Darstellung des Verwaltungsgeschehens wird zunächst in sinngemäßer Anwendung zu § 43 Abs. 2 und 9 VwGG auf den Beschluss vom heutigen Tag, Ra 2017/16/0167, verwiesen. Mit dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Haftungsbescheid vom 12. November 2014 holte die - rechtsfreundlich vertretene - Revisionswerberin die versäumte Prozesshandlung der Beschwerde gegen den Haftungsbescheid nach. Mit Be... mehr lesen...
Mit Bescheid des Finanzamtes vom 17. Februar 1994 wurde die Beschwerdeführerin unter Hinweis auf ihre Geschäftsführungsfunktion als Haftungspflichtige gemäß § 9 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der K GmbH im Ausmaß von S 643.676,-- herangezogen. In einer dagegen erhobenen Berufung führte die durch einen Rechtsanwalt vertretene Beschwerdeführerin im Wesentlichen aus, sie sei über Ersuchen der Hannelore K nur "proforma Geschäftsführerin" der K GmbH gewesen. Dass sie ledigl... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §103 Abs1;BAO §224; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/14/0174 B 8. März 1994 RS 3 Stammrechtssatz Bei der Geltendmachung von Haftungen gemäß § 224 BAO handelt es sich um Erledigungen im Einhebungsverfahren iSd § 103 Abs 1 BAO (§ 224 BAO findet sich im 06ten Abschnitt der Bundesabgabenordnung, der von der Einhebung der Abgaben handelt). Die Abgabenbe... mehr lesen...
Mit jeweils getrennt ausgefertigten, am 22. Februar 1993 den Beschwerdeführern zugestellten Bescheiden nahm das Finanzamt die Beschwerdeführer nach §§ 9 und 80 BAO als Haftende für Abgabenschulden einer GmbH & Co KG in Anspruch. Am 19. März 1993 langte beim Finanzamt eine, vom auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren einschreitenden Rechtsanwalt verfaßte Berufung gegen die eben erwähnten Bescheide ein, in deren Rubrum die Worte "VM erteilt" aufscheinen. Eine Urkunde über die... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §103 Abs1;BAO §224;
Rechtssatz: Bei der Geltendmachung von Haftungen gemäß § 224 BAO handelt es sich um Erledigungen im Einhebungsverfahren iSd § 103 Abs 1 BAO (§ 224 BAO findet sich im 06ten Abschnitt der Bundesabgabenordnung, der von der Einhebung der Abgaben handelt). Die Abgabenbehörden sind daher nach dieser Gesetzesstelle aus Zweckmäßigkeitsgrün... mehr lesen...
Da der Beschwerdeführer Einkommensteuervorschreibungen für die Jahre 1986 bis 1988 nicht termingerecht entrichtete, wurden ihm mit Bescheid vom 9. September 1991 Säumniszuschläge im Ausmaß von insgesamt S 4.955,-- vorgeschrieben. Mit Bescheid vom 10. September 1991 wurde einem Antrag des Beschwerdeführers auf Aussetzung der Einhebung betreffend die genannten Einkommensteuervorschreibungen stattgegeben. In den Verwaltungsakten findet sich die Kopie eines Bescheides vom 10. Sept... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof27/01 Rechtsanwälte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §103 Abs1 idF 1982/201;BAO §217;RAO 1868 §8;VwGG §27; Beachte Besprechung in AnwBl 1994/8, S 642-643;
Rechtssatz: Die Abgabenbehörde ist gemäß § 103 Abs 1 BAO idF des Zustellrechtsanpassungsgesetzes, BGBl Nr 1982/201 berechtigt, eine Berufungserledigung betreffend die Vorschreibung von Säu... mehr lesen...
Index: AVG, Wohnungswesen32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §23 Abs1BAO §103 Abs1 implizit
Rechtssatz: Eine Ersatzzustellung ist nur dann zulässig und wirksam, wenn das Schriftstück der Person, an die es gerichtet ist, überhaupt als Schriftenempfänger zugestellt werden darf. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1956:195300123... mehr lesen...