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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §103 Abs1 idF 1982/201;Beachte
Besprechung in AnwBl 1994/8, S 642-643;Rechtssatz
Die Abgabenbehörde ist gemäß § 103 Abs 1 BAO idF des Zustellrechtsanpassungsgesetzes, BGBl Nr 1982/201 berechtigt, eine Berufungserledigung betreffend die Vorschreibung von Säumniszuschlägen ungeachtet des Vorliegens einer Zustellungsbevollmächtigung (hier gemäß § 8 RAO) unmittelbar dem Vollmachtgeber zuzustellen. Daraus folgt, daß im Falle der Zustellung einer solchen Berufungserledigung unmittelbar an den Vollmachtgeber eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht vorliegt.
Schlagworte
Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992130288.X01Im RIS seit
20.11.2000