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AVG, WohnungswesenNorm
AVG §23 Abs1Rechtssatz
Eine Ersatzzustellung ist nur dann zulässig und wirksam, wenn das Schriftstück der Person, an die es gerichtet ist, überhaupt als Schriftenempfänger zugestellt werden darf.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1956:1953001232.X02Im RIS seit
14.06.2022Zuletzt aktualisiert am
18.08.2022