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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §103 Abs1;Rechtssatz
Bei der Geltendmachung von Haftungen gemäß § 224 BAO handelt es sich um Erledigungen im Einhebungsverfahren iSd § 103 Abs 1 BAO (§ 224 BAO findet sich im 06ten Abschnitt der Bundesabgabenordnung, der von der Einhebung der Abgaben handelt). Die Abgabenbehörden sind daher nach dieser Gesetzesstelle aus Zweckmäßigkeitsgründen trotz Vorliegens einer Zustellungsbevollmächtigung zur unmittelbaren Zustellung von Erledigungen an die zur Haftung Herangezogenen als Vollmachtgeber berechtigt (Hinweis B 24.11.1993, 92/13/0288).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993140174.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
26.01.2009