RS Vwgh 2004/11/17 99/14/0029

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Veröffentlicht am 17.11.2004
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §103 Abs1;
BAO §224;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/14/0174 B 8. März 1994 RS 3

Stammrechtssatz

Bei der Geltendmachung von Haftungen gemäß § 224 BAO handelt es sich um Erledigungen im Einhebungsverfahren iSd § 103 Abs 1 BAO (§ 224 BAO findet sich im 06ten Abschnitt der Bundesabgabenordnung, der von der Einhebung der Abgaben handelt). Die Abgabenbehörden sind daher nach dieser Gesetzesstelle aus Zweckmäßigkeitsgründen trotz Vorliegens einer Zustellungsbevollmächtigung zur unmittelbaren Zustellung von Erledigungen an die zur Haftung Herangezogenen als Vollmachtgeber berechtigt (Hinweis B 24.11.1993, 92/13/0288).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:1999140029.X01

Im RIS seit

05.01.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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