Mit dem angefochtenen (Ersatz-)Bescheid hat die belangte Behörde gemäß § 18 Abs 3 iVm § 18 Abs 1 Z 4 TKG 2003 eine Anordnung für das Zurverfügungstellen der Daten der Teilnehmer der beschwerdeführenden Partei an die mitbeteiligte Partei zum Zweck der Herausgabe betreiberübergreifender Teilnehmerverzeichnisse oder des Betriebes eines betreiberübergreifenden telefonischen Auskunftsdienstes getroffen (Spruchpunkt B des angefochtenen Bescheides). Punkt 1 dieser "Anordnung über die Üb... mehr lesen...
Index: 91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003 §18 Abs1 Z4;TKG 2003 §18 Abs3;
Rechtssatz: Gegenstand der Anordnung gemäß § 18 Abs 3 iVm § 18 Abs 1 Z 4 TKG 2003 ist die Zurverfügungstellung von Teilnehmerdaten gegen kostenorientiertes Entgelt, nicht aber, was mit diesen Teilnehmerdaten gegebenenfalls nicht geschehen darf, zumal sich die Beschränkungen für die Datenverwendung schon aus den anwendbaren gesetzlichen Besti... mehr lesen...
Index: 91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003 §18 Abs1 Z4;TKG 2003 §18 Abs3;
Rechtssatz: Bei den sogenannten "Dummydatensätzen" handelt es sich gerade nicht um Teilnehmerdaten, welche gemäß § 18 Abs 1 Z 4 TKG 2003 gegen kostenorientiertes Entgelt zur Verfügung zu stellen sind. Für die Erfüllung der die beschwerdeführende Partei treffenden Verpflichtung, die Teilnehmerverzeichnisdaten zu gerechten, objektiven, kosteno... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde gemäß § 18 Abs 3 iVm § 18 Abs 1 Z 4 TKG 2003 eine Anordnung für das Zurverfügungstellen der Daten der Teilnehmer der mitbeteiligten Partei an die beschwerdeführende Partei zum Zweck der Herausgabe betreiberübergreifender Teilnehmerverzeichnisse oder des Betriebes eines betreiberübergreifenden telefonischen Auskunftsdienstes getroffen. Demnach übermittelt die mitbeteiligte Partei der Beschwerdeführerin die für die Eintragung in da... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E13206000E3L E1520100010/07 Verwaltungsgerichtshof91/01 Fernmeldewesen
Norm: 32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Art8 Abs1;32002L0022 Universaldienst-RL Art25 Abs2;EURallg;TKG 2003 §18 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die belangte Behörde (Regulierungsbehörde) muss die Zurverfügungstellung von Teilnehmerverzeichnisdaten durch eine vertragsersetzende Anordnung gemäß § 18 Ab... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde in Spruchpunkt A einen Antrag der Beschwerdeführerin auf Erlassung einer Anordnung hinsichtlich der Bedingungen des Zugangs der Antragstellerin zu den Teilnehmerdaten der mitbeteiligten Partei "in dem Umfang, in dem er auf die Erlassung einer Anordnung hinsichtlich der Bedingungen des Zugangs zum betreiberübergreifenden Teilnehmerverzeichnis der Telekom Austria AG gerichtet ist", gemäß § 68 Abs 1 AVG zurückgewiesen. Mit... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren91/01 Fernmeldewesen
Norm: AVG §59 Abs1;TKG 2003 §18 Abs1 Z4;TKG 2003 §18 Abs3;VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §28 Abs1 Z5;VwGG §28 Abs1 Z6;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Eine bloß teilweise Aufhebung eines vertragsersetzenden Bescheides, die in das auch der vertragsersetzenden Anordnung innewohnende Äquivalenzgefüge eingreift, k... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren91/01 Fernmeldewesen
Norm: AVG §59 Abs1;TKG 2003 §18 Abs1 Z4;TKG 2003 §18 Abs3;VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §28 Abs1 Z5;VwGG §28 Abs1 Z6;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die angefochtenen Bestimmungen der in Spruchpunkt B. des bekämpften Bescheides getroffenen, auf § 18 Abs 3 iVm § 18 Abs 1 Z 4 TKG 2003 gestützten Anordnung betr... mehr lesen...
Mit einem an die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) gerichteten, bei dieser am 7. November 2003 eingelangten Schriftsatz beantragte u.a. die Beschwerdeführerin "die Einleitung eines Verfahrens gemäß § 18 Abs. 3 TKG i.V.m. § 18 Abs. 1 Z. 4 TKG zur Feststellung der kostenorientierten Entgelte für die Zurverfügungstellung des Teilnehmerverzeichnisses der A". Unter Bezugnahme auf ein vor der RTR-GmbH gemäß § 66 TKG (1997) durchgeführtes Streitschlichtungsverfahren sowie sei... mehr lesen...
Mit einem an die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) gerichteten, bei dieser am 7. November 2003 eingelangten Schriftsatz beantragte u.a. die Beschwerdeführerin "die Einleitung eines Verfahrens gemäß § 18 Abs. 3 TKG i.V.m. § 18 Abs. 1 Z. 4 TKG zur Feststellung der kostenorientierten Entgelte für die Zurverfügungstellung des Teilnehmerverzeichnisses der A". Unter Bezugnahme auf ein vor der RTR-GmbH gemäß § 66 TKG (1997) auf Antrag einer Tochtergesellschaft der Beschwerde... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Voraussetzungen für die Anrufung der Regulierungsbehörde nach § 18 Abs. 3 TKG 2003 entsprechen im Hinblick auf die Nachfrage, den sechswöchigen Verhandlungszeitraum sowie den Umstand, dass keine aufrechte Vereinbarung vorliegen darf, jenen nach § 50 Abs. 1 TKG 2003, sowie den Regelungen des § 41 Abs. 2 TKG (1997). Bei der Nachfrage im Sinne dieser Bestimmungen handelt es sich um eine formfreie Willenserklärung, mit dem Adressaten in Verhandlungen eintreten zu wollen, um ein... mehr lesen...
Index: 91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003 §18 Abs3;TKG 2003 §41 Abs2;TKG 2003 §50 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/03/0059 E 17. Dezember 2004 RS 4 Stammrechtssatz Die Voraussetzungen für die Anrufung der Regulierungsbehörde nach § 18 Abs. 3 TKG 2003 entsprechen im Hinblick auf die Nachfrage, den sechswöchigen Verhandlungszeitraum sowie den Umstand, dass keine aufrechte Vereinbarung vorliegen darf, jen... mehr lesen...