Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003 §117 Z7;TKG 2003 §37 Abs2;TKG 2003 §38;TKG 2003 §41 Abs2 Z9;TKG 2003 §48 Abs1;TKG 2003 §50 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;VwGG §42 Abs3;
Rechtssatz: Wie sich bereits aus dem
Spruch: des angefochtenen Bescheides ergibt, beruht dieser nicht nur auf den dort zitierten Bestimmungen des TKG 2003 ("§§ 41 Abs. 2 Z 9, 48 Abs. 1, 50 Abs. 1 iVm §§ 117 Z 7, 121 Abs... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003 §117 Z7;TKG 2003 §37 Abs2;TKG 2003 §38;TKG 2003 §41 Abs2 Z9;TKG 2003 §48 Abs1;TKG 2003 §50 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;VwGG §42 Abs3;
Rechtssatz: Wie sich bereits aus dem
Spruch: des angefochtenen Bescheides ergibt, beruht dieser nicht nur auf den dort zitierten Bestimmungen des TKG 2003 ("§§ 41 Abs. 2 Z 9, 48 Abs. 1, 50 Abs. 1 iVm §§ 117 Z 7, 121 Abs... mehr lesen...
1. Mit dem angefochtenen Bescheid traf die belangte Behörde gemäß §§ 41 Abs 2 Z 9, 48 Abs 1, 50 Abs 1 in Verbindung mit §§ 117 Z 7, 121 Abs 3 Telekommunikationsgesetz 2003, BGBl I Nr 70/2003, eine Anordnung betreffend die Zusammenschaltung des öffentlichen Kommunikationsnetzes der mitbeteiligten Partei mit dem öffentlichen Kommunikationsnetz der Beschwerdeführerin durch im Wesentlichen die Terminierungsentgelte betreffende Regelungen. 2. Diesen Bescheid bekämpft die Beschwerdefüh... mehr lesen...
1. Mit dem angefochtenen Bescheid traf die belangte Behörde gemäß §§ 41 Abs 2 Z 9, 48 Abs 1, 50 Abs 1 in Verbindung mit §§ 117 Z 7, 121 Abs 3 Telekommunikationsgesetz 2003, BGBl I Nr 70/2003, eine Anordnung betreffend die Zusammenschaltung des öffentlichen Kommunikationsnetzes der mitbeteiligten Partei mit dem öffentlichen Kommunikationsnetz der Beschwerdeführerin durch im Wesentlichen die Terminierungsentgelte betreffende Regelungen. 2. Diesen Bescheid bekämpft die Beschwerdefüh... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003 §117 Z7;TKG 2003 §121 Abs3;TKG 2003 §41 Abs2 Z9;TKG 2003 §48 Abs1;TKG 2003 §50 Abs1;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Zusammenschaltungsanordnung - Mit dem angefochtenen Bescheid traf die belBeh gemäß §§ 41 Abs 2 Z 9, 48 Abs 1, 50 Abs 1 iVm §§ 117 Z 7, 121 Abs 3 TKG 2003 eine Anordnung betreffend die Zusammenschaltung des öffentlich... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003 §117 Z7;TKG 2003 §121 Abs3;TKG 2003 §41 Abs2 Z9;TKG 2003 §48 Abs1;TKG 2003 §50 Abs1;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Zusammenschaltungsanordnung - Mit dem angefochtenen Bescheid traf die belBeh gemäß §§ 41 Abs 2 Z 9, 48 Abs 1, 50 Abs 1 iVm §§ 117 Z 7, 121 Abs 3 TKG 2003 eine Anordnung betreffend die Zusammenschaltung des öffentlich... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde gemäß § 48 Abs 1 und § 50 Abs 1 iVm § 117 Z 7 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003), BGBl I Nr 70/2003 idF BGBl I Nr 178/2004, für die Zusammenschaltung des öffentlichen Kommunikationsnetzes der mitbeteiligten Partei mit dem öffentlichen Kommunikationsnetz der beschwerdeführenden Partei ergänzend zu einem Zusammenschaltungsvertrag vom 2. Juli 2002 weitere Bedingungen angeordnet. Diese Bedingungen betreffen im Wesentlichen "Reg... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde gemäß § 48 Abs 1 und § 50 Abs 1 iVm § 117 Z 7 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003), BGBl I Nr 70/2003 idF BGBl I Nr 178/2004, für die Zusammenschaltung des öffentlichen Kommunikationsnetzes der beschwerdeführenden Partei mit dem öffentlichen Kommunikationsnetz der mitbeteiligten Partei ergänzend zu einem Zusammenschaltungsvertrag vom 10. Dezember 2003 weitere Bedingungen angeordnet. Diese Bedingungen betreffen im Wesentl... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde gemäß § 48 Abs 1 und § 50 Abs 1 iVm § 117 Z 7 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003), BGBl I Nr 70/2003 idF BGBl I Nr 178/2004, für die Zusammenschaltung des öffentlichen Kommunikationsnetzes der beschwerdeführenden Partei mit dem öffentlichen Kommunikationsnetz der mitbeteiligten Partei ergänzend zu einem Zusammenschaltungsvertrag vom 10. Dezember 2003 weitere Bedingungen angeordnet. Diese Bedingungen betreffen im Wesentl... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde gemäß § 48 Abs 1 und § 50 Abs 1 iVm § 117 Z 7 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003), BGBl I Nr 70/2003 idF BGBl I Nr 178/2004, für die Zusammenschaltung des öffentlichen Kommunikationsnetzes der mitbeteiligten Partei mit dem öffentlichen Kommunikationsnetz der beschwerdeführenden Partei ergänzend zu einem Zusammenschaltungsvertrag vom 2. Juli 2002 weitere Bedingungen angeordnet. Diese Bedingungen betreffen im Wesentlichen "Reg... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 1997 §41;TKG 2003 §117 Z7;TKG 2003 §121 Abs3;TKG 2003 §48;TKG 2003 §50;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Telekom-Control-Kommission wird bei Erlassung einer Zusammenschaltungsanordnung in schiedsrichterlich-regulatorischer Weise zur Substituierung einer vertraglichen Übereinkunft tätig (Hinweis E 31. Jänner 200... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 1997 §41;TKG 2003 §117 Z7;TKG 2003 §121 Abs3;TKG 2003 §48;TKG 2003 §50;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Telekom-Control-Kommission wird bei Erlassung einer Zusammenschaltungsanordnung in schiedsrichterlich-regulatorischer Weise zur Substituierung einer vertraglichen Übereinkunft tätig (Hinweis E 31. Jänner 200... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates Linz, Finanzrechts- und Steueramt vom 17. Juli 1997 wurde gegenüber der Post und Telekom Austria AG als Gesamtrechtsnachfolgerin der Republik Österreich, Post und Telegrafenverwaltung, Post- und Telegrafendirektion für Oberösterreich und Salzburg, für den Zeitraum 1. April 1994 bis 30. April 1996 im Zusammenhang mit Bezügen an Dienstnehmer im Fernmeldebereich Kommunalsteuer in Höhe von S 22,080.078,-- (Bemessungsgrundlage S 736,002.600,--) festgesetzt sowi... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid traf die belangte Behörde gemäß §§ 41 Abs 2 Z 9, 48 Abs 1, 50 Abs 1 iVm §§ 117 Z 7 und 121 Abs 3 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) eine Anordnung betreffend die Zusammenschaltung des öffentlichen Kommunikationsnetzes der mitbeteiligten Partei mit dem öffentlichen Kommunikationsnetz der beschwerdeführenden Partei. Wesentlicher Inhalt der Anordnung ist die Festlegung von Zusammenschaltungsentgelten. Die beschwerdeführende Partei beantragt, der ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003 §117 Z7;TKG 2003 §121 Abs3;TKG 2003 §41 Abs2 Z9;TKG 2003 §48 Abs1;TKG 2003 §50 Abs1;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Zusammenschaltungsanordnung - Laut Aufschiebungsantrag sei für die Beschwerdeführerin mit dem sofortigen Vollzug des Bescheides ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden. Ihr entstehe ein unwiederbringlicher Schaden... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid traf die belangte Behörde gemäß §§ 41 Abs 2 Z 9, 48 Abs 1, 50 Abs 1 iVm §§ 117 Z 7 und 121 Abs 3 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) eine Anordnung betreffend die Zusammenschaltung des öffentlichen Kommunikationsnetzes der mitbeteiligten Partei mit dem öffentlichen Kommunikationsnetz der beschwerdeführenden Partei. Wesentlicher Inhalt der Anordnung ist die Festlegung von Zusammenschaltungsentgelten. Die beschwerdeführende Partei beantragt, der ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003 §117 Z7;TKG 2003 §121 Abs3;TKG 2003 §41 Abs2 Z9;TKG 2003 §48 Abs1;TKG 2003 §50 Abs1;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Zusammenschaltungsanordnung - Laut Aufschiebungsantrag sei für die Beschwerdeführerin mit dem sofortigen Vollzug des Bescheides ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden. Ihr entstehe ein unwiederbringlicher Schaden... mehr lesen...
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Zusammenschaltungsanordnung - Die Beschwerdeführerin beantragt, ihrer Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, zumal der Vollzug des angefochtenen Bescheides mit einem unverhältnismäßigen Nachteil für sie verbunden wäre. So müsste sie mit zusätzlichen Einnahmeneinbußen von ca 33 Mio Euro allein im Jahr 2006 fertig werden, bei weiteren Einnahmeneinbußen in Höhe von ca 69 Mio Euro im Jahr 2007. Der Beschwerdeführerin fehle jede Möglichkeit, rechtzeitig un... mehr lesen...
1. Mit dem angefochtenen Bescheid traf die belangte Behörde gemäß §§ 41 Abs 2 Z 9, 48 Abs 1, 50 Abs 1 in Verbindung mit §§ 117 Z 7, 121 Abs 3 Telekommunikationsgesetz 2003, BGBl I Nr 70/2003, eine Anordnung betreffend die Zusammenschaltung des öffentlichen Kommunikationsnetzes der mitbeteiligten Partei mit dem öffentlichen Kommunikationsnetz der Beschwerdeführerin durch im Wesentlichen die Terminierungsentgelte betreffende Regelungen. 2. Diesen Bescheid bekämpft die Beschwerdefüh... mehr lesen...
1. Mit dem angefochtenen Bescheid traf die belangte Behörde gemäß §§ 41 Abs 2 Z 9, 48 Abs 1, 50 Abs 1 in Verbindung mit §§ 117 Z 7, 121 Abs 3 Telekommunikationsgesetz 2003, BGBl I Nr 70/2003, eine Anordnung betreffend die Zusammenschaltung des öffentlichen Kommunikationsnetzes der mitbeteiligten Partei mit dem öffentlichen Kommunikationsnetz der Beschwerdeführerin durch im Wesentlichen die Terminierungsentgelte betreffende Regelungen. 2. Diesen Bescheid bekämpft die Beschwerdefüh... mehr lesen...
1. Mit dem angefochtenen Bescheid traf die belangte Behörde gemäß §§ 41 Abs 2 Z 9, 48 Abs 1, 50 Abs 1 in Verbindung mit §§ 117 Z 7, 121 Abs 3 Telekommunikationsgesetz 2003, BGBl I Nr 70/2003, eine Anordnung betreffend die Zusammenschaltung des öffentlichen Kommunikationsnetzes der mitbeteiligten Partei mit dem öffentlichen Kommunikationsnetz der Beschwerdeführerin durch im Wesentlichen die Terminierungsentgelte betreffende Regelungen. 2. Diesen Bescheid bekämpft die Beschwerdefüh... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003 §117 Z7;TKG 2003 §121 Abs3;TKG 2003 §41 Abs2 Z9;TKG 2003 §48 Abs1;TKG 2003 §50 Abs1;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2006/03/0006 B 7. Februar 2006 RS 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Zusammenschaltungsanordnung - Die Beschwerdeführerin beantragt, ihrer Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, zumal der Vollzug des a... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003 §117 Z7;TKG 2003 §121 Abs3;TKG 2003 §41 Abs2 Z9;TKG 2003 §48 Abs1;TKG 2003 §50 Abs1;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2006/03/0006 B 7. Februar 2006 RS 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Zusammenschaltungsanordnung - Die Beschwerdeführerin beantragt, ihrer Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, zumal der Vollzug des a... mehr lesen...
1. Mit dem angefochtenen Bescheid traf die belangte Behörde gemäß §§ 41 Abs 2 Z 9, 48 Abs 1, 50 Abs 1 in Verbindung mit §§ 117 Z 7, 121 Abs 3 Telekommunikationsgesetz 2003, BGBl I Nr 70/2003, eine Anordnung betreffend die Zusammenschaltung des öffentlichen Kommunikationsnetzes der mitbeteiligten Partei mit dem öffentlichen Kommunikationsnetz der Beschwerdeführerin durch im Wesentlichen die Terminierungsentgelte betreffende Regelungen. 2. Diesen Bescheid bekämpft die Beschwerdefüh... mehr lesen...
1. Mit dem angefochtenen Bescheid traf die belangte Behörde gemäß §§ 41 Abs 2 Z 9, 48 Abs 1, 50 Abs 1 in Verbindung mit §§ 117 Z 7, 121 Abs 3 Telekommunikationsgesetz 2003, BGBl I Nr 70/2003, eine Anordnung betreffend die Zusammenschaltung des öffentlichen Kommunikationsnetzes der mitbeteiligten Partei mit dem öffentlichen Kommunikationsnetz der Beschwerdeführerin durch im Wesentlichen die Terminierungsentgelte betreffende Regelungen. 2. Diesen Bescheid bekämpft die Beschwerdefüh... mehr lesen...
1. Mit dem angefochtenen Bescheid traf die belangte Behörde gemäß §§ 41 Abs 2 Z 9, 48 Abs 1, 50 Abs 1 in Verbindung mit §§ 117 Z 7, 121 Abs 3 Telekommunikationsgesetz 2003, BGBl I Nr 70/2003, eine Anordnung betreffend die Zusammenschaltung des öffentlichen Kommunikationsnetzes der mitbeteiligten Partei mit dem öffentlichen Kommunikationsnetz der Beschwerdeführerin durch im Wesentlichen die Terminierungsentgelte betreffende Regelungen. 2. Diesen Bescheid bekämpft die Beschwerdefüh... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003 §117 Z7;TKG 2003 §121 Abs3;TKG 2003 §41 Abs2 Z9;TKG 2003 §48 Abs1;TKG 2003 §50 Abs1;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2006/03/0006 B 7. Februar 2006 RS 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Zusammenschaltungsanordnung - Die Beschwerdeführerin beantragt, ihrer Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, zumal der Vollzug des a... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003 §117 Z7;TKG 2003 §121 Abs3;TKG 2003 §41 Abs2 Z9;TKG 2003 §48 Abs1;TKG 2003 §50 Abs1;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2006/03/0006 B 7. Februar 2006 RS 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Zusammenschaltungsanordnung - Die Beschwerdeführerin beantragt, ihrer Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, zumal der Vollzug des a... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2005/03/0025 B 3. Oktober 2005 RS 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Zusammenschaltungsanordnung - Die Antragstellerin macht geltend, dass durch den angefochtenen Bescheid zusätzliche Kosten auf sie zukämen, mit denen sie nicht habe rechnen können; diese Kosten würden eine erhebliche Gefährdu... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteils aus der Verpflichtung zu einer Geldleistung ist nach ständiger Rechtsprechung des Verw... mehr lesen...