Entscheidungen zu § 101 TKG 2003

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 31-37 von 37

TE Vwgh Beschluss 2004/1/13 AW 2003/03/0065

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung des § 101 Telekommunikationsgesetz für schuldig erkannt und es wurde über ihn eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 100,-- (im Falle der Uneinbringlichkeit Ersatzfreiheitsstrafe von 12 Stunden) verhängt. Nach dem dem angefochtenen Bescheid zu Grunde liegenden Sachverhalt sei eine elektronische Nachricht (SMS) zu Werbezwecken ohne vorherige Zustimmung des Empfängers versandt worden. In der gegen diesen ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 13.01.2004

TE Vwgh Beschluss 2004/1/13 AW 2003/03/0067

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung des § 101 Telekommunikationsgesetz für schuldig erkannt und es wurde über ihn eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 700,-- (im Falle der Uneinbringlichkeit Ersatzfreiheitsstrafe von 3 Tagen) verhängt. Nach dem dem angefochtenen Bescheid zu Grunde liegenden Sachverhalt seien in zwölf Fällen elektronische Nachrichten (SMS) zu Werbezwecken ohne vorherige Zustimmung des Empfängers versandt worden. In der g... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 13.01.2004

RS VwGH Beschluss 2004/01/13 AW 2003/03/0065

Rechtssatz: Nichtstattgebung - Übertretung des § 101 Telekommunikationsgesetz - Der Beschwerdeführer hat lediglich behauptet, dass er sich dem Risiko einer möglichen Verwaltungsstrafe von bis zu EUR 250.000,-- ausgesetzt sehe und er dadurch existenziell bedroht werde. Dem ist entgegenzuhalten, dass mit dem angefochtenen Bescheid eine Geldstrafe von EUR 100,-- verhängt wurde und für die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nicht relevant ist, ob über den Beschwerdeführer gegebenenfalls i... mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Beschluss | 13.01.2004

RS Vwgh 2004/1/13 AW 2003/03/0067

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 1997 §101;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2003/03/0065 B 13. Jänner 2004 RS 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Übertretung des § 101 Telekommunikationsgesetz - Der Beschwerdeführer hat lediglich behauptet, dass er sich dem Risiko einer möglichen Verwaltungsstrafe von bis zu EUR 250.000,-- ausgesetzt sehe und er dadurch existenz... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.01.2004

TE Vwgh Erkenntnis 2003/12/15 2003/03/0265

Mit fünf erstinstanzlichen Straferkenntnissen des Fernmeldebüros für Tirol und Vorarlberg vom 26. bzw. 27. März 2003 wurde der Beschwerdeführer als gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufener Geschäftsführer der A Gesellschaft für professionelle Audiotext-Anwendungen GmbH (im Folgenden: A) jeweils für schuldig erkannt, er habe es zu vertreten, dass zu einer jeweils näher angeführten Tatzeit ein Anruf zu Werbezwecken ohne vorherige Zustimmung des Teilnehmers beim Inhaber des Tel... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.12.2003

TE Vwgh Erkenntnis 2000/6/26 2000/17/0001

Mit Bescheid der Bundes-Wertpapieraufsicht vom 14. August 1998 wurde ausgesprochen, dass Dr. J am 8. April 1998 von einem Mitarbeiter der L GesmbH telefonisch kontaktiert worden sei, ohne dass Dr. J hiezu sein Einverständnis erklärt oder eine Geschäftsbeziehung zu dieser Gesellschaft unterhalten habe. Dabei sei die L GesmbH als Finanzdienstleister beworben worden. Der Beschwerdeführer habe als Geschäftsführer der L GesmbH gemäß § 9 VStG den dadurch erfolgten Verstoß gegen § 12 Abs. 3 ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.06.2000

RS Vwgh 2000/6/26 2000/17/0001

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein21/06 Wertpapierrecht91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 1997 §101;VwRallg;WAG 1997 §12 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2000/17/0003
Rechtssatz: § 12 Abs 3 WAG 1997 wurde durch § 101 TKG 1997 in all jenen Fällen verdrängt, in denen ein Verhalten eines Täters beide Tatbilder erfüllt. Es ergibt sich somit, dass ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.06.2000

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