Mit dem angefochtenen Bescheid schränkte die Erstbehörde die Gültigkeit der der Berufungswerberin von der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck am 14.03.1975, Zl 179/75, für die Klasse B, erteilten Lenkberechtigung gemäß §§ 8, 13 Abs 2 und 24 Abs 4 FSG durch Befristung auf 24 Monate ein. Dagegen erhob die rechtsfreundlich vertretene Berufungswerberin rechtzeitig und zulässig Berufung und brachte darin vor wie folgt: In außen bezeichneter Führerscheinsache teilt die Berufungswerberin mit, da... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde das Ansuchen des Berufungswerbers um Erteilung einer Lenkberechtigung für die Klasse B gemäß § 3 Abs. 1 Z 3 des Führerscheingesetztes 1997 ? FSG, wegen ärztlich festgestellter gesundheitlicher Nichteignung abgewiesen. Begründet wurde die Entscheidung im Wesentlichen damit, es sei aufgrund der bestehenden Befristung der Lenkberechtigung der Amtsarzt bei der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt um Abgabe eines Gutachtens über die gesundheitliche Eignung er... mehr lesen...
Rechtssatz: Ergeben sich im Zuge einer Beobachtungsfahrt Defizite in der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit ? wie Störung der Grob- und Feinmotorik ? und Defizite im kognitiven Bereich ? wie Konzentrationsschwäche und mangelhafte Überblicksgewinnung ? so ist die gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen einer bestimmten Fahrzeugklasse nicht gegeben. Diesbezügliche Feststellungen sind auf der Grundlage eines ärztlichen Gutachtens zu treffen. Schlagworte Defizite, kra... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Beobachtungsfahrt ist bei einem älteren Menschen der Leistungsbeurteilung im Wege der VPU vorzuziehen. Wesentlich ist ein Leistungsabbau im Vergleich zur Altersnorm. mehr lesen...
Rechtssatz: Die im § 66 Abs. 4 AVG verankerte grundsätzliche Verpflichtung der Rechtsmittelbehörde zur Entscheidung in der Sache selbst schließt die Verpflichtung mit ein, auch Änderungen der Sach- und Beweislage, welche erst nach Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides eingetreten oder hervorgekommen sind, in der Berufungsentscheidung zu berücksichtigen. Kommt im Beweisverfahren vor dem KUVS durch Sachverständigenbeweis hervor, dass die Berufungswerberin derzeit die gesundheitliche Eig... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid schränkte die Erstbehörde die Gültigkeit der von der Bezirkshauptmannschaft Landeck am 21.10.1992 unter der Zahl 686/92 für die Klasse B erteilten Lenkberechtigung gemäß §§ 8, 24 Abs 1 und 4 FSG und § 2 Abs 3 FSG GV auf die Dauer von 24 Monaten bis zum 28.9.2006 ein. Weiters wurde der Berufungswerber aufgefordert, zum Zwecke der Eintragung der ausgesprochenen Befristung den Führerschein unverzüglich der Erstbehörde vorzulegen. Dagegen wurde innerhalb offene... mehr lesen...
Rechtssatz: Besteht der Verdacht der Medikamentenabhängigkeit, so ist die Aufforderung, sich bei der Bundespolizeidirektion einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen und die zur Erstattung des ärztlichen Gutachtens erforderlichen Befunde beizubringen, unter der Androhung des Entzuges der Lenkberechtigung begründet und frei von Rechtswidrigkeit, da die Bedenken hinsichtlich des Nichtvorliegens der gesundheitlichen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen begründet sind. Schlagworte Fü... mehr lesen...
Rechtssatz: Kommt der amtsärztliche Sachverständige unter Einbeziehung der verkehrspsychologischen Stellungnahme zur Beurteilung, dass der Berufungswerber zum Lenken eines Kraftfahrzeuges der Gruppe 1 (Klassen A, B) nicht geeignet ist, so ist der Entzug der Lenkberechtigung mangels gesundheitlicher Eignung bis zu Beibringung eines positiven amtsärztlichen Gutachtens begründet. Schlagworte Führerschein, Führerscheinentzug, Lenkberechtigung, Lenkberechtigungsentzug, unbefristeter Lenkbe... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn hier die Erstbehörde - ohne dies konkret auszuführen - offenbar die Ansicht zu vertreten scheint, daß wegen der Nichterfüllung einer Auflage aus dem Jahr 1990 zur Wiedererlangung der österreichischen Lenkerberechtigung die dem Berufungswerber zwischenzeitig in Deutschland erteilte Lenkerberechtigung ungültig sei, hängt sie einer unvertretbaren Rechtsansicht an. Sie verknüpft offenbar die Gültigkeit eines in Deutschland gesetzten Rechtsaktes mit einer von ihr zu einem Besch... mehr lesen...