Besteht der Verdacht der Medikamentenabhängigkeit, so ist die Aufforderung, sich bei der Bundespolizeidirektion einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen und die zur Erstattung des ärztlichen Gutachtens erforderlichen Befunde beizubringen, unter der Androhung des Entzuges der Lenkberechtigung begründet und frei von Rechtswidrigkeit, da die Bedenken hinsichtlich des Nichtvorliegens der gesundheitlichen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen begründet sind.