Nach dem Inhalt der Anzeige des Gendarmeriepostens Neumarkt am Wallersee vom 10. Mai 1999 verweigerte der Beschwerdeführer am 7. Mai 1999 die Untersuchung seiner Atemluft auf Alkoholgehalt. Der Führerschein wurde ihm bei dieser Gelegenheit vorläufig abgenommen. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 14. September 1999 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 und § 26 Abs. 2 Führerscheingesetz - FSG die Lenkberechtigung für die Klassen A, B und F fü... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 18. Mai 2000 wies der Landeshauptmann von Niederösterreich einerseits den Antrag des Beschwerdeführers vom 13. März 2000, seiner Berufung gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 28. Februar 2000 betreffend die Entziehung der Lenkberechtigung die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, als unzulässig zurück (Spruchpunkt 1), andererseits wies er die Berufung gegen den erwähnten Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Pölte... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §26 Abs2;FSG 1997 §26 Abs8;FSG 1997 §27 Abs1 Z1;FSG 1997 §29 Abs4;
Rechtssatz: Als Entziehungsdauer im Sinne des § 27 Abs. 1 Z. 1 FSG 1997 können nur die (allenfalls zur Gänze in der Vergangenheit gelegene) festgesetzte Entziehungszeit und die Zeit zwischen der Erlassung des die Nachschulungsanordnung enthaltenden Entziehungsbescheides bis zur Befolgung der Anordnung,... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §26 Abs2;FSG 1997 §26 Abs8;FSG 1997 §27 Abs1 Z1;FSG 1997 §29 Abs4;FSG 1997 §7 Abs5;StVO 1960 §5 Abs8 Z2 idF 1998/I/092;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit im Zusammenhang mit der Verweigerung der Atemluftuntersuchung ist im Rahmen der Wertung ein positiver Nachweis, nicht durch Alkohol beeinträchtigt gewesen zu sein... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §29 Abs4;FSG 1997 §39 Abs5;
Rechtssatz: Die in § 29 Abs. 4 FSG 1997 enthaltene Regelung, derzufolge die Entziehungsdauer, wenn der Führerschein gemäß § 39 FSG 1997 vorläufig abgenommen und nicht wieder ausgefolgt wurde, ab dem Tag der vorläufigen Abnahme zu berechnen ist, steht in engem Zusammenhang mit § 39 Abs. 5 FSG 1997, worin ein Lenkverbot für die Zeit zwischen ... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §29 Abs4;FSG 1997 §39 Abs3;FSG 1997 §39;
Rechtssatz: Von einer Wiederausfolgung des vorläufig abgenommenen Führerscheins ist im § 39 FSG 1997 - von dem in Abs. 2 zweiter Halbsatz geregelten Fall abgesehen - immer nur im Zusammenhang mit der dreitägigen Frist nach vorläufiger Abnahme die Rede. Dies legt es nahe, die Wortfolge "gemäß § 39" in § 29 Abs. 4 FSG 1997 nicht ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit § 25 Abs. 1 Führerscheingesetz (FSG) die Lenkberechtigung für die Klassen A und B für die Dauer von sieben Monaten (vom 23. Jänner 1999 bis 23. August 1999) entzogen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes des ... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §25 Abs1;FSG 1997 §26 Abs1;FSG 1997 §29 Abs4;
Rechtssatz: Bei einem Ersttäter in Ansehung von Alkoholdelikten ist gemäß § 26 Abs. 1 in Verbindung mit § 29 Abs. 4 FSG 1997 eine in der Vergangenheit liegende Entziehung der Lenkberechtigung für vier Wochen von der vorläufigen Abnahme des Führerscheines an zu verfügen. Ein Wiederholungstäter darf nich... mehr lesen...