Mit Bescheid vom 11. April 2001 forderte die Bundespolizeidirektion Wien den Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 4 in Verbindung mit § 26 Abs. 5 des Führerscheingesetzes (FSG) auf, binnen vier Monaten nach Zustellung des Bescheides ein amtsärztliches Gutachten beizubringen. Begründet wurde dies mit dem Verdacht, der Beschwerdeführer habe einen Dritten mit einem Baseballschläger geschlagen und am Körper verletzt, weshalb von Seiten der Behörde Bedenken hinsichtlich der körperlichen und ge... mehr lesen...
Mit mündlich verkündetem Bescheid vom 16. September 1993 erteilte die Bundespolizeidirektion Graz dem Beschwerdeführer eine bis zum 16. September 1998 befristete Lenkerberechtigung für die Gruppen A und B. Am 6. August 1998 beantragte der Beschwerdeführer bei der Bundespolizeidirektion Graz die Erteilung (Verlängerung) der Lenkberechtigung für die Klassen A und B. Der Beschwerdeführer legte daraufhin der Bundespolizeidirektion Graz einen Befund des Institutes für medizi... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §8 Abs2 idF 1999/I/134;FSG-GV 1997 §17 idF 1998/II/138; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/11/0061 E 28. Mai 2002 RS 4 Stammrechtssatz Ausführungen dazu, dass betreffend den Aspekt der ausreichenden kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit im Einzelfall nachvollziehbar sein muss, warum Testergebnisse eines Probanden nach Auffassung der verkehrspsychologischen Unter... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer unterzog sich am 4. Dezember 2001 einer verkehrspsychologischen Untersuchung bei der Verkehrspsychologischen Untersuchungsstelle der AAP (Angewandte Psychologie und Forschung GmbH) in Leoben. Die mit 6. Dezember 2001 datierte verkehrspsychologische Stellungnahme gemäß § 17 der Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (FSG-GV) enthält Ausführungen über kraftfahrspezifische Leistungsfunktionen einerseits, Persönlichkeitsmerkmale andererseits. Im Bereich der kraftfah... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §8 Abs2;FSG-GV 1997 §17;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass betreffend den Aspekt der ausreichenden kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit im Einzelfall nachvollziehbar sein muss, warum Testergebnisse eines Probanden nach Auffassung der verkehrspsychologischen Untersuchungsstelle außerhalb der
Norm: liegen (vgl. zB. die hg. Erkenntnisse vom 21. April 1998, Zl. 96/11... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin unterzog sich am 9. September 1999 einer verkehrspsychologischen Untersuchung beim Kuratorium für Verkehrssicherheit in Graz. Die mit 14. September 1999 datierte verkehrspsychologische Stellungnahme gemäß § 17 der Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (FSG-GV) enthält Ausführungen über kraftfahrspezifische Leistungsfunktionen einerseits, fahrverhaltensrelevante Einstellungen und Persönlichkeitsmerkmale andererseits. Im Bereich der kraftfahrspezifischen Leistu... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §8;FSG-GV 1997 §17; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/11/0056 E 30. Juni 1992 RS 3
(hier betreffend das FSG 1997 und die FSG-GV 1997) Stammrechtssatz Verkehrspsychologische Tests sind so ausgelegt, daß die Leistungskriterien dergestalt im Zusammenhang mit den Persönlichkeitskriterien berücksichtigt werden, daß ein Unterschreiten von Grenzwerten ... mehr lesen...