RS Vwgh 2003/4/29 2001/11/0400

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.04.2003
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Index

90/02 Führerscheingesetz

Norm

FSG 1997 §8 Abs2 idF 1999/I/134;
FSG-GV 1997 §17 idF 1998/II/138;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/11/0061 E 28. Mai 2002 RS 4

Stammrechtssatz

Ausführungen dazu, dass betreffend den Aspekt der ausreichenden kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit im Einzelfall nachvollziehbar sein muss, warum Testergebnisse eines Probanden nach Auffassung der verkehrspsychologischen Untersuchungsstelle außerhalb der Norm liegen (vgl. zB. die hg. Erkenntnisse vom 21. April 1998, Zl. 96/11/0190, und vom 20. September 2001, Zl. 99/11/0162). Weiters Ausführungen dazu, inwieweit im Beschwerdefall die verkehrspsychologische Stellungnahme betreffend den Aspekt der ausreichenden kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit und der ausreichenden Bereitschaft zur Verkehrsanpassung nicht nachvollziehbar ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001110400.X01

Im RIS seit

26.06.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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