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90/02 FührerscheingesetzNorm
FSG 1997 §24 Abs1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 92/11/0056 E 30. Juni 1992 RS 3 (hier betreffend das FSG 1997 und die FSG-GV 1997)Stammrechtssatz
Verkehrspsychologische Tests sind so ausgelegt, daß die Leistungskriterien dergestalt im Zusammenhang mit den Persönlichkeitskriterien berücksichtigt werden, daß ein Unterschreiten von Grenzwerten bei den Leistungskriterien von Senioren durch Erfahrung und tatsächlich vorhandene Bereitschaft zur Ausrichtung des Verhaltens nach den altersbedingt vorhandenen Leistungsdefiziten ausgeglichen werden kann und nicht zur Annahme einer mangelhaften kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit führen muß.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000110156.X01Im RIS seit
01.08.2002