RS Vwgh 2002/4/23 2000/11/0156

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Veröffentlicht am 23.04.2002
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Index

90/02 Führerscheingesetz

Norm

FSG 1997 §24 Abs1 Z1;
FSG 1997 §8;
FSG-GV 1997 §17;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/11/0056 E 30. Juni 1992 RS 3 (hier betreffend das FSG 1997 und die FSG-GV 1997)

Stammrechtssatz

Verkehrspsychologische Tests sind so ausgelegt, daß die Leistungskriterien dergestalt im Zusammenhang mit den Persönlichkeitskriterien berücksichtigt werden, daß ein Unterschreiten von Grenzwerten bei den Leistungskriterien von Senioren durch Erfahrung und tatsächlich vorhandene Bereitschaft zur Ausrichtung des Verhaltens nach den altersbedingt vorhandenen Leistungsdefiziten ausgeglichen werden kann und nicht zur Annahme einer mangelhaften kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit führen muß.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000110156.X01

Im RIS seit

01.08.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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