Entscheidungen zu § 22 Abs. 1 ErbStG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-7 von 7

TE Vwgh Erkenntnis 1998/5/28 98/16/0045

Der am 2. April 1981 verstorbene Heinrich Georg Z setzte in seinem Testament vom 15. Mai 1978 seine Ehefrau Hertha zur Erbin ein. Seiner Großnichte Susanne S, der Beschwerdeführerin, vermachte er die Liegenschaft in Wien, P-Gasse 2. Im Verlassenschaftsverfahren wurden die vom Erblasser angeordneten Vermächtnisse im Hinblick auf eine testamentarische Anordnung, wonach die erblasserische Witwe zu Lebzeiten in der Verfügung über die Erbschaft in keiner Weise beschränkt sein sollte, als "... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.05.1998

RS Vwgh 1998/5/28 98/16/0045

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §208 Abs2;ErbStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/11/16 95/16/0156 2 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH heißt ordnungsgemäß angezeigt iSd § 208 Abs 2 BAO zeitgerecht, richtig, vollständig und bei der zuständigen Behörde angezeigt. Nach dieser Bestimmung wird der Lauf der Festsetzungsverjährungsfrist erst dann... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.05.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1990/9/27 89/16/0225

Aus den vorgelegten Verwaltungsakten, denen auch Ablichtungen zahlreicher Geschäftsstücke der in der Folge angeführten Gerichtsakten angeschlossen sind, ergibt sich im wesentlichen folgendes: Der am 4. September 1900 geborene Rudolf R. senior (in der Folge: Erblasser) und sein im Jahre 1933 geborener Sohn Ing. Rudolf R. junior (in der Folge: Ing) waren u.a. je zur Hälfte Eigentümer fünf bestimmter im Inland gelegener Liegenschaften gewesen. Der dafür zuständige Landeshauptmann hatte m... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.09.1990

RS Vwgh 1990/9/27 89/16/0225

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §123;ErbStG §22 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1992, 54; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0204 E 15. Oktober 1987 RS 6 Stammrechtssatz Mit der Anmeldung eines Erwerbes gemäß § 22 Abs 1 ErbStG wird die Abgabenbehörde vom Abgabenfall jedenfalls in Erfüllung einer Offenlegungspflicht (§ 119 Abs 1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.09.1990

RS Vwgh 1988/10/27 87/16/0161

Index: Verkehrssteuern32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §133 Abs2BAO §167 Abs2BAO §208 Abs2ErbStG §22 Abs1 Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 161;
Rechtssatz: Unter einer ordnungsmäßigen Anzeige kann nur eine solche verstanden werden, die gegenüber der zuständigen Abgabenebehörde zeitgerecht, richtig und vollständig erstattet wird (Hinweis E 1.12.1987, 85/16/0... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.10.1988

RS Vwgh 1987/10/15 86/16/0204

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §123;ErbStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Mit der Anmeldung eines Erwerbes gemäß § 22 Abs 1 ErbStG wird die Abgabenbehörde vom Abgabenfall jedenfalls in Erfüllung einer Offenlegungspflicht (§ 119 Abs 1 BAO und § 123 BAO) in Kenntnis gesetzt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.10.1987

RS Vwgh 1987/10/15 86/16/0204

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §123;BAO §20;BAO §212 Abs2;BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2;ErbStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Kommt der Empfänger einer Schenkung (hier Sparbuch mit Einlage) der Anmeldepflicht nach § 22 Abs 1 ErbStG erst drei Jahre nach Empfang der Schenkung nach und wird ihm die Schenkungssteuer samt Sä... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.10.1987

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