RS Vwgh 1987/10/15 86/16/0204

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Veröffentlicht am 15.10.1987
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

BAO §119 Abs1;
BAO §123;
ErbStG §22 Abs1;

Rechtssatz

Mit der Anmeldung eines Erwerbes gemäß § 22 Abs 1 ErbStG wird die Abgabenbehörde vom Abgabenfall jedenfalls in Erfüllung einer Offenlegungspflicht (§ 119 Abs 1 BAO und § 123 BAO) in Kenntnis gesetzt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986160204.X06

Im RIS seit

15.10.1987

Zuletzt aktualisiert am

13.06.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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