Entscheidungen zu § 20 Abs. 5 ErbStG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-9 von 9

TE Vwgh Erkenntnis 2005/12/15 2005/16/0127

Mit Erbschaftssteuerbescheid vom 7. Jänner 2003 schrieb das Finanzamt Graz-Umgebung dem Beschwerdeführer Erbschaftssteuer in der Höhe von EUR 36.827,76 vor. In der Bemessungsgrundlage der Steuervorschreibung war u.a. der steuerlich maßgebliche Wert der Grundstücke mit EUR 618.518,51 enthalten. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung brachte der Beschwerdeführer vor, bei der Vorschreibung der Erbschaftssteuer seien die Kredit- und Darlehensverbindlichkeiten nicht berücksic... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.12.2005

RS Vwgh 2005/12/15 2005/16/0127

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §531;ErbStG §20 Abs4;ErbStG §20 Abs5;ErbStG §20 Abs6;
Rechtssatz: § 20 ErbStG enthält eine demonstrative Aufzählung jener Schulden und Lasten, die vom Vermögenswert abzuziehen sind, und gebietet den Abzug von Erbgangsschulden (§ 20 Abs. 4 ErbStG), der Erblasserschulden (§ 20 Abs. 5 ErbStG) sowie der Erbfallsschulden (§ 20 Abs. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.2005

RS Vwgh 2005/12/15 2005/16/0127

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §20 Abs5;
Rechtssatz: Nach § 20 Abs. 5 ErbStG begründet nur die rechtliche Verpflichtung zur Leistung einer Schuld oder Last, die nach Maßgabe ihres rechtlichen Gehalts auf die Erben übergeht und diese verpflichtet, die Schuld aus dem ererbten Vermögen abzudecken, eine Abzugspost. Voraussetzung für die Absetzbarkeit von Schulden und Lasten ist, dass sie mit grundsätzlich de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.2005

TE Vwgh Erkenntnis 2003/2/20 2002/16/0008

Auf Grund eines Testamentes waren die Beschwerdeführerin und drei weitere Personen zu gleichen Teilen zu Erben nach der am 29. Mai 1990 verstorbenen K berufen. Mit Notariatsakt vom 17. Jänner 1991 schlossen die Beschwerdeführerin einerseits und ihre drei Miterben andererseits einen Vertrag, womit die Beschwerdeführerin ihr Erbrecht an die drei Miterben entgeltlich um S 12 Mio. veräußerte. Die Punkte VIII. und IX. dieses Vertrages haben auszugsweise folgenden Inhalt: ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.02.2003

RS Vwgh 2003/2/20 2002/16/0008

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §20 Abs4;ErbStG §20 Abs5;ErbStG §20 Abs6;ErbStG §20 Abs8;
Rechtssatz: § 20 Abs. 4 ErbStG enthält eine demonstrative Aufzählung bestimmter vom Erwerb abzuziehender Kosten. Dabei handelt es sich um den Abzug der sogenannten Erbgangsschulden, worunter man diejenigen Verbindlichkeiten versteht, die durch die gerichtliche Abhandlungspflege entstehen. Diese Abzugsregelung ist (w... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.02.2003

TE Vwgh Erkenntnis 1994/4/28 92/16/0161

Die Beschwerdeführer sind testamentarische Erben nach der am 18. Februar 1985 verstorbenen Erna P. In den ausgesetzten Legaten verfügte die Erblasserin jeweils, daß die auf den jeweiligen Legatar entfallende Erbschaftssteuer aus ihrem Nachlaßvermögen zu entrichten sei. Die Höhe dieser Erbschaftssteuer wird von beiden Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens mit S 17,563.045,-- angegeben. Strittig ist zwischen den Parteien allein die Frage, ob die auf die Legate entfallende... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.04.1994

RS Vwgh 1994/4/28 92/16/0161

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §10;ErbStG §13 Abs1;ErbStG §20 Abs4;ErbStG §20 Abs5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/16/0162
Rechtssatz: Die Anordnung des § 10 erster Satz ErbStG führt dazu, daß nur die Zuwendung und nicht die Zuwendung samt Steuer steuerbar ist; daraus ergibt sich letztlich eine mit dem Bereicherungsprinzip in Widerspru... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.04.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1992/3/25 90/13/0191

Die Beschwerdeführerin ist Erbin nach der am 21. Oktober 1983 verstorbenen Mag. Erika K. Im Nachlaß befand sich unter anderem der Betrieb einer Apotheke (Einzelunternehmen). Mit Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 20. Dezember 1988, GZ. GA 11 - 1993/8/88, wurde die Erbschaftssteuer für diesen Erwerbsvorgang mit S 3,876.874,-- festgesetzt. In einem die Jahre 1983 und 1984 betreffenden Betriebsprüfungsbericht wurde darauf hingewi... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.03.1992

RS Vwgh 1992/3/25 90/13/0191

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §20 Abs5;EStG 1972 §24 Abs5;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Ermittelt die Behörde nicht die tatsächlich der Erbschaftssteuer unterliegenden Besitzposten (hier vor Abzug der Verbindlichkeiten im Sinne des § 20 Abs 5 ErbStG), sondern geht sie im Bereich des erworbenen Betriebs (ausgehend von der im eidesstättigen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.03.1992

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