Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §8 Abs4;FamLAG 1967 §8 Abs5;FamLAG 1967 §8 Abs6;
Rechtssatz: Voraussetzung dafür, daß ein amtsärztliches Zeugnis oder eine diesem gleichzuhaltende Bestätigung einer Krankenanstalt bzw eines Schularztes im Sinn des § 8 Abs 6 FamLAG geeignet sind, das Vorliegen einer erheblichen Behinderung eines Kindes im Sinn des § 8 Abs 5 FamLAG als erwiesen anzunehmen oder z... mehr lesen...
Der 1972 geborene Sohn des Beschwerdeführers leidet an einer angeborenen Sehbehinderung, die darin besteht, daß das Sehvermögen des rechten Auges auf Handbewegungen vor dem rechten Auge reduziert ist. Praktisch ist daher von einer Einäugigkeit des Kindes auszugehen. Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren darüber, ob dieses Leiden zu einer erheblichen Behinderung des Kindes im Sinne des § 8 Abs. 4 FLAG führt und damit den Anspruch auf eine erhöhte Familienbeihilfe begründ... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §8 Abs4; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990/444;
Rechtssatz: Ausführungen bezüglich der Familienbeihilfe im Fall erheblicher Behinderung eines Kindes (Einäugigkeit führt idR zu keiner wesentlichen Beeinträchtigung der Schulbildung). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1986130013.X01 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte für sein am 23. Mai 1979 geborenes Kind K die erhöhte Familienbeihilfe, und zwar für die Zeit ab 1. August 1985. Zum Beweis für die erhebliche Behinderung legte der Beschwerdeführer ein vom Amtsarzt und von der Universitätsklinik für Dermatologie und Venerologie in Graz unterfertigtes ärztliches Zeugnis vor, das dem Kind eine Neurodermitis (Hautkrankheit) bescheinigt und bestätigt, daß es im schulpflichtigen Alter in der Schulbildung voraussichtlich dau... mehr lesen...
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Norm: FamLAG 1967 §8 Abs4;FamLAG 1967 §8 Abs5;FamLAG 1967 §8 Abs6; Beachte Besprechung in:
AnwBl 10/1990, S 565;
ÖStZB 1990, 361;
Rechtssatz: Ein Kind, das in seinen Zeugnissen nur sehr gute Beurteilungen aufweist, unterliegt keiner wesentlichen Beeinträchtigung der Schulbildung iSd § 8 Abs 5 lit b FamLAG. European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
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Norm: FamLAG 1967 §8 Abs4;FamLAG 1967 §8 Abs5;FamLAG 1967 §8 Abs6; Beachte Besprechung in:
AnwBl 10/1990, S 565;
ÖStZB 1990, 361;
Rechtssatz: Der Umstand, daß ein Kind gelähmt oder taubstumm ist, bedeutet nicht unbedingt, daß es erheblich behindert iSd § 8 Abs 4 und 5 FamLAG ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:199... mehr lesen...
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Norm: FamLAG 1967 §8 Abs4;FamLAG 1967 §8 Abs5;FamLAG 1967 §8 Abs6; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 361;
Rechtssatz: Da das FamLAG die Merkmale erheblicher Behinderung für unterschiedliche Altersstufen bzw Ausbildungsstufen eines Kindes unterschiedlich regelt, entspricht die Folge durchaus dem G, daß die erhebliche Behinderung nicht während aller im § 8 Abs 5... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §8 Abs4;FamLAG 1967 §8 Abs5;FamLAG 1967 §8 Abs6; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 361;
Rechtssatz: Nur bei Kindern im vorschulpflichtigen Alter kommt es darauf an, ob sie voraussichtlich dauernd einer besonderen Pflege oder eines besonderen Unterhaltsaufwandes bedürfen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
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Norm: FamLAG 1967 §8 Abs4;FamLAG 1967 §8 Abs5;FamLAG 1967 §8 Abs6; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 361;
Rechtssatz: Das Tatbestandsmerkmal "voraussichtlich dauernd", das sich (ua) sowohl in lit a als auch in lit b des § 8 Abs 5 FamLAG findet, kann nur so verstanden werden, daß die in lit a normierten Voraussetzungen voraussichtlich dauernd im vorschulpflicht... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §8 Abs4;FamLAG 1967 §8 Abs5;FamLAG 1967 §8 Abs6; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 361;
Rechtssatz: Die im § 8 Abs 6 FamLAG angeführten ärztlichen Zeugnisse unterliegen der freien Beweiswürdigung durch die Beihilfenbehörde. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989130094.X01 ... mehr lesen...