RS Vwgh 1990/5/30 86/13/0013

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Veröffentlicht am 30.05.1990
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Index

61/01 Familienlastenausgleich

Norm

FamLAG 1967 §8 Abs4;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990/444;

Rechtssatz

Ausführungen bezüglich der Familienbeihilfe im Fall erheblicher Behinderung eines Kindes (Einäugigkeit führt idR zu keiner wesentlichen Beeinträchtigung der Schulbildung).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1986130013.X01

Im RIS seit

01.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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