Entscheidungen zu § artikel1zu42 Abs. 1 LAG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2005/12/21 2004/14/0107

Die Beschwerdeführerin ist eine Stadtgemeinde. Im Zuge einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten, den Zeitraum 1997 bis 2000 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung traf der Prüfer die Feststellung, die Beschwerdeführerin habe für die Bezüge der Bediensteten ihres Bauhofes Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe (§ 41ff FLAG, im Folgenden Dienstgeberbeitrag) nicht abgeführt. Nach Ansicht des Prüfers unterlägen die Bezüge der Bediensteten des Bauhofes zum Teil... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.12.2005

RS Vwgh 2005/12/21 2004/14/0107

Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §42 Abs1 lita;
Rechtssatz: Einem Bauamt einer Gemeinde kommt nicht die Eigenschaft eines Betriebes oder einer Unternehmung zu, wenn zu seinen Aufgaben nicht die Erzielung von Einnahmen gehört (Hinweis E 19. März 1971, 337/70). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2005:2004140107.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.12.2005

RS Vwgh 2005/12/21 2004/14/0107

Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §42 Abs1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/14/0103 E 29. September 1987 VwSlg 6251 F/1987 RS 1(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Unter einer Unternehmung (einem Betrieb) iSd § 42 Abs 1 lit a FamLAG ist eine in einer bestimmten Organisationsform in Erscheinung tretende wirtschaftliche Tätigkeit zu verstehen, die sich auf Vermögenswerte stützt und mi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.12.2005

RS Vwgh 2005/12/21 2004/14/0107

Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §42 Abs1 lita;
Rechtssatz: Dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 29. September 1987, 87/14/0103, liegt folgende Überlegung zugrunde: Wenn eine organisatorische Einrichtung einer Gebietskörperschaft keinen Betrieb oder keine Unternehmung darstellt, unterliegen die Arbeitslöhne der ausschließlich in einer solchen Einrichtung tätigen Dienstnehmer nicht ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.12.2005

RS Vwgh 1987/9/29 87/14/0103

Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §42 Abs1 lita;FamLAG 1967 §46 Abs1;FamLAG 1967 §46 Abs2;
Rechtssatz: Unter einer Unternehmung (einem Betrieb) iSd § 42 Abs 1 lit a FamLAG ist eine in einer bestimmten Organisationsform in Erscheinung tretende wirtschaftliche Tätigkeit zu verstehen, die sich auf Vermögenswerte stützt und mit Einnahmen und Ausgaben verbunden ist. Unmaßgeblich ist, in welcher Org... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.09.1987

RS Vwgh 1987/9/29 87/14/0103

Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §42 Abs1 lita;FamLAG 1967 §46 Abs1;FamLAG 1967 §46 Abs2;
Rechtssatz: Dafür, was als ein von der Gemeinde verwalteter Betrieb anzusehen ist, ist die Geschäftsverteilung eines Gemeindeamtes nicht entscheidend. Abteilungen (Verwaltungseinheiten) eines Gemeindeamtes, die teils betriebliche (unternehmerische) Tätigkeit entfalten - es sei denn, sie wären von völlig ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.09.1987

RS Vwgh 1987/9/29 87/14/0103

Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §42 Abs1 lita;FamLAG 1967 §46 Abs1;FamLAG 1967 §46 Abs2;
Rechtssatz: Die Tätigkeit des Verkehrsamtes einer Gemeinde (Abteilung des Gemeindeamtes) ist, soweit sie nicht auf die Erzielung von Einnahmen gerichtet ist, sondern im Interesse der Förderung des Fremdenverkehrs im allgemeinen gelegen ist, ohne daß eine Leistungsbeziehung zu bestimmten Personen bestünde... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.09.1987

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