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61/01 FamilienlastenausgleichNorm
FamLAG 1967 §42 Abs1 lita;Rechtssatz
Einem Bauamt einer Gemeinde kommt nicht die Eigenschaft eines Betriebes oder einer Unternehmung zu, wenn zu seinen Aufgaben nicht die Erzielung von Einnahmen gehört (Hinweis E 19. März 1971, 337/70).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004140107.X02Im RIS seit
01.02.2006Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013