Begründung: Die klagende Partei, ein Sozialhilfeverband iSd § 21 Abs 1 stmk Sozialhilfegesetz, LGBl 1998/29 in der geltenden Fassung (in der Folge als „SHG“ bezeichnet), begehrt gemäß § 21 Abs 15 SHG von der beklagten Gemeinde die dort geregelte sogenannte Sozialhilfeumlage vorläufig für den Monat März 2010 in Höhe des Klagsbetrags. Die Beklagte sei ihrer Zahlungsverpflichtung nach der zitierten Bestimmung nicht nachgekommen. Sie habe den Finanzierungsbedarf anerkannt, jedoch gleich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Anlässlich der Scheidung ihrer Ehe am 16. 12. 1986 vereinbarten die Streitteile, dass die Obsorge für ihre Söhne Dario und Amir der Beklagten zustehen solle. Der Kläger war zuletzt zu monatlichen Unterhaltsleistungen von je 2.600 S verpflichtet. Seit 1. 9. 1993 befinden sich Dario und Amir beim Vater. Diesem wurde mit Beschluss des Pflegschaftsgerichtes vm 26. 5. 1995 auch die Obsorge übertragen. Mit Beschluss vom 7. 4. 1998 wurde der Vater seiner Unterhalts... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit November 1988 beim Beklagten als Arbeiter beschäftigt. Er wurde am 18.12.1989 entlassen. Er begehrte vom Beklagten zuletzt Zahlung von S 20.690,-- an Normallohn, Vergütung für Reisezeit, Überstunden, Kündigungsentschädigung für eine Woche (S 2.720,--), Kinderbeihilfe für Dezember 1989 für zwei Kinder (S 2.600,--) sowie Auslösen abzüglich einer Teilzahlung von S 715,36, sohin restlich S 19.974,74. Er sei vom Beklagten ungerechtfertigt entlasse... mehr lesen...
Begründung: Mit vier Schreiben vom 7. Oktober 1986 teilte die beklagte Partei dem Kläger im wesentlichen mit, daß ihm auf Grund der ihr vorgelegten Familienbeihilfenkarte für September 1986 für sieben Kinder eine nachzuzahlende Familienbeihilfe von S 9.450,-- gebühre, daß seine Pension mit Kinderzuschuß für sechs Kinder und Ausgleichszulage ab 1. Oktober 1986 S 11.310,40 netto betrage, daß von der im Oktober (1986) gebührenden Pensionssonderzahlung von S 7.252,60 zur Hereinbringun... mehr lesen...
Norm: FamLAG §19FamLAG §20JN §1 CXV
Rechtssatz: Eine Fehleintragung in der Familienbeihilfenkarte ändert an der Unzulässigkeit des Rechtsweges nichts; entstehen über die Richtigkeit der Eintragung Streitigkeiten, entscheidet gemäß § 20 Abs 1 FamLAG das nach § 42 zuständige Finanzamt. Der Kläger kann sich daher auch in diesem Fall wegen der Auszahlung der rückständigen Familienbeihilfe nur an das Finanzamt wenden. Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte entließ den bei ihm als Arbeiter beschäftigten Kläger am 19. Juni 1985. Der Kläger machte mit der Behauptung, ungerechtfertigt entlassen worden zu sein, neben anderen, nicht Gegenstand dieses Rekursverfahrens bildenden Ansprüchen in Höhe von zuletzt S 63.254,85 auch Ansprüche auf Familienbeihilfe für die Monate Juni und Juli 1985 in Höhe von S 4.800,-- sA geltend. Das Erstgericht wies das Klagebegehren auf Bezahlung von S 2.400,-- Familienbeihilfe für Juli... mehr lesen...
Norm: ABGB §1375 DFamLAG §19JN §1 CXV
Rechtssatz: Anerkennt der Dienstgeber die an sich dem öffentlichen Recht angehörende Verpflichtung zur Auszahlung der Familienbeihilfe, so ist zum echten Anerkenntnis ein neuer, auf privatrechtlicher Grundlage beruhender Rechtsgrund getreten; Entscheidungstexte 4 Ob 39/73 Entscheidungstext OGH 05.06.1973 4 Ob 39/73 Veröff: SZ 46/60 = EvBl 1973... mehr lesen...
Der Erstkläger, der beim Beklagten als Hilfsarbeiter beschäftigt war, begehrt einen Betrag von 3847.50 S samt Zinsen mit der Begründung: , der Beklagte habe die ihm in der Höhe dieses Betrages gebührende Familienbeihilfe mit dem Finanzamt zwar verrechnet bzw. erstattet bekommen; er habe dem Erstkläger gegenüber diese Forderung schriftlich anerkannt und Zahlung versprochen, bisher jedoch keine Zahlung geleistet. Der Zweitkläger stützt sein auf Zahlung eines Betrages von 3220 S samt Zin... mehr lesen...
Norm: FamLAG §19JN §1 CXV
Rechtssatz: Unzulässigkeit des Rechtsweges zur Geltendmachung rückständiger Familienbeihilfen. Entscheidungstexte 4 Ob 67/71 Entscheidungstext OGH 21.09.1971 4 Ob 67/71 Veröff: Arb 8901 = SozM IA/d,973 = IndS 1973 H9/10,886 4 Ob 105/72 Entscheidungstext OGH 09.01.1973 4 Ob 105/72 ... mehr lesen...