Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/06 Wertpapierrecht37/01 Geldrecht Währungsrecht
Norm: ABGB §1431;ABGB §877;DevG §22 Abs1;WechselG Art11;WechselG Art14;
Rechtssatz: Ist das Indossament und die damit erfolgte Übertragung der Wechselforderung wegen Nichterteilung der erforderlichen devisenrechtlichen Genehmigung zivilrechtlich nichtig, so bleibt es doch dem Indossatar unbenommen, den Eskonte... mehr lesen...
Index: 21/06 Wertpapierrecht
Norm: WechselG Art11;WechselG Art14;
Rechtssatz: Es entspricht kaufmännischer Gepflogenheit, Zweifel an der Richtigkeit und Einbringlichkeit einer Wechselforderung bei der Weitergabe des Wechsels durch einen frei vereinbarten Abschlag von der Wechselsumme zu berücksichtigen. (Hinweis auf E 14. April 1978, 1872/76) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Index: 21/06 Wertpapierrecht37/01 Geldrecht Währungsrecht
Norm: DevG §1 Abs1 Z1;DevG §3 Z5;WechselG Art11;WechselG Art14;
Rechtssatz: Der Umstand, daß Wechsel Zahlungsmittel iSd § 1 Abs 1 Z 1 DevG sind, hindert die Anwendung des § 3 Z 5 DevG nicht. Indossiert ein inländischer Wechselgläubiger einen auf Schilling lautenden, von einem Inländer angenommenen Wechsel an einen Ausländer, so verfügt er damit über eine Fo... mehr lesen...
Index: 21/06 Wertpapierrecht37/01 Geldrecht Währungsrecht
Norm: DevG §3 Z5;WechselG Art11;WechselG Art14;
Rechtssatz: Die Bewilligung der Entgegennahme des Eskonterlöses seitens des inländischen Wechselausstellers von einem ausländischen Indossatar kann nicht unter Hinweis auf § 3 Z 5 DevG verweigert werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1984170119.X01 ... mehr lesen...