RS Vwgh 1986/10/24 84/17/0119

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Veröffentlicht am 24.10.1986
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Index

21/06 Wertpapierrecht
37/01 Geldrecht Währungsrecht

Norm

DevG §3 Z5;
WechselG Art11;
WechselG Art14;

Rechtssatz

Die Bewilligung der Entgegennahme des Eskonterlöses seitens des inländischen Wechselausstellers von einem ausländischen Indossatar kann nicht unter Hinweis auf § 3 Z 5 DevG verweigert werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984170119.X01

Im RIS seit

12.12.2000

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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