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21/06 WertpapierrechtNorm
DevG §3 Z5;Rechtssatz
Die Bewilligung der Entgegennahme des Eskonterlöses seitens des inländischen Wechselausstellers von einem ausländischen Indossatar kann nicht unter Hinweis auf § 3 Z 5 DevG verweigert werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984170119.X01Im RIS seit
12.12.2000Zuletzt aktualisiert am
06.10.2011